Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1 von 10)

Ich möchte die Ergebnisse filtern!

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 2 Bewertungen


    Die GGH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Heidelberg in Privatrechtsform (GmbH). Zu ihren Hauptaufgaben gehören der Bau und Kauf von Wohnraum sowie die Verwaltung dieses Eigenbestands.

    Daneben bot die GGH über 20 Jahre lang die Haus- und WEG-Verwaltung im Auftrag Dritter an. Wie man seit September 2023 auf der GGH-Website lesen kann, stellt sie diesen Geschäftsbereich "Haus- und WEG-Verwaltung" zum Jahresende 2023 komplett ein.
    Ich habe daher lange mit mir gerungen, ob ich meine Erfahrungen mit der GGH innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs überhaupt noch auf einer Bewertungsplattform veröffentlichen sollte.
    Da den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oben genannten Geschäftsbereichs Tätigkeiten in anderen Geschäftsbereichen der GGH angeboten werden, und zudem nach einem alten Sprichwort der Fisch bekanntlich vom Kopf her stinkt, d.h. nicht das ausführende Personal allein, sondern auch das (Miss-) Management auf sämtlichen Führungsebenen ist in der Regel für schlechte Dienstleistungen verantwortlich, habe ich mich FÜR einen Erfahrungsbericht entschieden.

    Die GGH ist seit ca. 10 Jahren für unsere Eigentümergemeinschaft als Verwalterin tätig gewesen. Seit ca. 2016 waren Verschlechterungen bei der Qualität der Verwalterleistungen zu beobachten, die sich unter anderem wie folgt bemerkbar machten:
    - Jahres- und Einzelabrechnungen waren häufig rechnerisch falsch.
    - Ordentliche Eigentümerversammlungen wurden ohne vorherige Terminankündigung und in der Regel unmittelbar vor Ablauf der Einladungsfrist einberufen - mit der Folge, dass die Eigentümer eigene Anträge zur Tagesordnung nicht mehr rechtzeitig stellen konnten.
    - Hohe Rechnungsbeträge wurden ohne Rücksprache mit den Eigentümern bezahlt, obwohl Einwendungen gegen die Reparaturleistungen bestanden.
    - Regelungen in der Teilungserklärung wurden nicht oder nur im Anschluss an entsprechende "Erinnerungen" seitens der Eigentümer beachtet.
    - Anregungen, Anträge und kritische Einwände der Eigentümer wurden in aller Regel in herablassendem Ton und ohne stichhaltige Begründung "abgebügelt".

    Ab ca. 2021 sank die Leistungsqualität der GGH auf ihren vorläufigen Tiefpunkt. So wurde zum Beispiel ein Vertrag mit einem externen Dienstleister zu deutlich schlechteren als von der GGH im Vorfeld mitgeteilten Konditionen und zudem ohne einen wirksamen Eigentümerbeschluss abgeschlossen, ohne dass die Eigentümergemeinschaft hiervon benachrichtigt wurde.
    Im April 2023 benachrichtigte die GGH die Eigentümer von der Einstellung ihres Geschäftsbereichs "WEG-Verwaltung" und legte ihr Verwalteramt vorzeitig nieder - wenige Monate nach der von der GGH selbst vorgeschlagenen Verlängerung des Verwaltervertrags. Der Eigentümergemeinschaft wurde gerade einmal zwei Monate Zeit gegeben, sich nach einem neuen Verwalter umzusehen.

    Einerseits war es vor dem geschilderten Hintergrund eine richtige und längst überfällige Entscheidung der GGH, den Geschäftsbereich einzustellen, um weitere Schäden bei den "betreuten" Eigentümergemeinschaften zu vermeiden. Andererseits passt es in das schlechte Bild, dass diese Entscheidung den betroffenen Eigentümergemeinschaften viel zu spät mitgeteilt wurde.
    1.

    Ausgeblendete 4 Kommentare anzeigen
    Sedina Das sind bedauerliche Erfahrungen.
    Danke für die systematische Aufbereitung!
    FalkdS So sieht eine sachlich-kritische Bewertung aus, Danke für die Warnung
    AndreDeBaron Unglaublich, das die Menschen einfach so mit "gefällt mir" reagieren, ohne irgendwelche Erfahrungen mit der GGH gemacht zu haben. Etwas logisch denken wäre hier sehr angebracht. Die Entscheidung der GGH ist vielleicht absolut richtig wenn da nur solche frustrierte Mitbürger wohnen. Wenn die GGH bereits nach langjähriger Erfahrung gekündigt hat, dann warum überhaupt solche Bewertung ?. Die Rechnungen sind z.B. sofort fällig sonst gerät die GGH in Verzug.
    "- Ordentliche Eigentümerversammlungen wurden ohne vorherige Terminankündigung und in der Regel unmittelbar vor Ablauf der Einladungsfrist einberufen - mit der Folge, dass die Eigentümer eigene Anträge zur Tagesordnung nicht mehr rechtzeitig stellen konnten."
    Vor Ablauf ist immer noch rechtzeitig. Warum konnten keine Anträge gestellt werden ?. Man sollte schon vor einem Termin vorbereitet werden, wenn man wusste das ein Termin alsbald kommt.
    "- Anregungen, Anträge und kritische Einwände der Eigentümer wurden in aller Regel in herablassendem Ton und ohne stichhaltige Begründung "abgebügelt".
    Habe ich richtig gelesen seit 2001 ? Und kein Miteigentümer hat sich beschwert. Warum kam dann keine Kündigung von den Eigentümer ?. Oder war da nur ein einziger frustriert ?. Vorne und hinten stimmt da bei der Bewertung was nicht.
    Wie viel verdient man denn mit solchen "Erfahrungsberichten"?
    Faktencheck+Fakt vielleicht sind es doch die Menge an persönlichen Erfahrungen, die dann zum "gefällt mir" führen.
    Es gibt User, deren Bewertungen durchaus glaubwürdig sind. Warum diese Schilderung dann nicht liken? Wird doch kein User dazu gezwungen.
    @AndreDeBaron?
    Sedina Den Like gibt's von mir für Form und Inhalt des Beitrags und die daraus abzuleitende Glaubwürdigkeit des Users bzw. der Userin.
    Da WEGs sich manchmal wie eine gut getriebene Herde verhalten, ändern auch Deine, Andre, grundsätzlich berechtigen Einwände und Fragen daran nichts.
    bearbeitet
    SPV @AndreDeBaron:
    - Nicht der Verwalter, sondern allenfalls die Eigentümergemeinschaft kommt in Verzug, wenn fällige Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig bezahlt werden. Bestehen berechtigte Einwände gegen den Zahlungsanspruch, besteht der Anspruch nicht, und man kommt auch nicht in Verzug. Ein Verwalter, der seinen Job ordentlich macht, stimmt sich folglich zumindest mit dem Verwaltungsbeirat ab, ob man zweifelhafte Ansprüche erfüllt.
    - Die GGH war bei unserem Gebäude nicht ab 2001, sondern ab ca. 2014 Verwalterin.
    - Wenn ein Versammlungstermin nicht langfristig im Voraus angekündigt, sondern von der Verwalterin willkürlich im Einladungsschreiben festgelegt wird, das am letzten Tag der Frist für eigene Anträge der Eigentümer zugestellt wird, besteht eben keine Möglichkeit für rechtzeitige Eigentümeranträge, es sei denn, man stellt lange Zeit im Voraus Anträge "auf Vorrat".
    - Gegen die nicht stichhaltig begründete Ablehnung seines Antrags kann ein/e Eigentümer/in nur noch auf dem Klageweg vorgehen. Ich bin aber von Natur aus keine "Prozessliesel" :-)
    - Mit diesem Erfahrungsbericht, der auf meiner eigenen persönlichen Erfahrung beruht, verdiene ich keinen Cent, nicht mal einen Gutschein, da ich keine Fließbandbewerterin bin :-)
    bearbeitet