Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Neueste Bewertungen für Wiesbaden im Bereich Geld & Recht

  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Jemanden von Anfang an zu vertrauen und dafür das beste Ergebnis zu erzielen. Mit seinem Fachwissen an meiner Seite lief alles wie erwünscht. Vielen Dank, Frau Müller

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familienrecht in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    21.
  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Katastrophe!

    seid halbes Jahr wollte mein Urlaubsgeld ausbezahlt aber leider kommt immer was entgegen!
    3 Schreibens, 100 Telefonate. Leider ohne positives Feedback.

    geschrieben für:

    Versicherungen in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    22.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Katastrophe!

    seid halbes Jahr wollte mein Urlaubsgeld ausbezahlt aber leider kommt immer was entgegen!
    3 Schreibens, 100 Telefonate. Leider ohne positives Feedback.

    geschrieben für:

    Versicherungen in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    23.
  4. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Sehr kompetente Beratung und erfolgreiche Vertretung in Straf- und Arbeitsrechtsangelegenheiten: eine uneingeschränkte Empfehlung für jedes Anliegen, das ohne falsche Versprechungen zielgerichtet betreut werden soll!

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    24.
  5. Userbewertung: 5 von 5 Sternen
    von OD1985

    Ich hatte mich kurz vor den Feiertagen an Herrn Secker gewandt und bekam, wie immer eine sehr schnelle, detaillierte und strukturierte Antwort.
    Die Bearbeitung meines Falls, die von einer anderen Gesellschaft monatelang nicht bearbeitet und dann abgelehnt wurde, wurde von der ERGO absolut problemlos und schnell erledigt, ich bin wirklich begeistert!
    Sowohl die Beratung davor, als auch die Betreuung danach ist hier wirklich gegeben und Herr Secker ist ein zuverlässiger Ansprechpartner.
    Vielen Dank!

    geschrieben für:

    Versicherungen / Versicherungsmakler in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    25.
  6. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Nicht empfehlenswert . Da bei einem Versicherungsfall unverschämter Weise einem gesagt wird sich ein neues Geräte auf eigene Kosten zu kaufen und sich die Versicherung mit einer viel zu niedrigen Beteiligung von 250€ in meinem Fall beteiligt. (Nicht Einhaltung der eigenen Versicherungsbedingungen). Da dort drin steht das ein gleichwertiges Ersatzgerät erstattet wird bei unwirtschaftlichen Reperatur-Kosten. Und wenn man das weiß und anspricht ist anschließend keine Rede mehr davon (da man ja den Geschulten B....... ertappt hat und die bestehenden Versicherungsbedingungen kennt.
    Und wenn es dann weiter geht wird nur ein Gleichwertiges Ersatzgerät angeboten unter der eingezahlten Versicherungsprämie. Das Geld sollte man sich lieber selber auf Seite legen anstatt den Verein zu unterstützen. Schon viele Elektro Geschäftsketten haben sich von dieser Versicherung abgewendet wie auch das Unternehmen in meinem Fall laut Aussage meines Kundenbetreuers. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

    geschrieben für:

    Versicherungen in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    26.
  7. Userbewertung: 5 von 5 Sternen
    von Emser

    Ich und meine Sache waren sehr gut aufgehoben. Nimmt sich zuerst einmal viel Zeit, mit Empathie zuzuhören. Dann kommt die Arbeit, hart und resolut an der Sache, wie es die anwaltliche Arbeit fordert. Immer wieder der Abgleich mit mir, ob ich mit den einzelnen Schritten einverstanden bin.
    Fühlte mich immer integriert, gehört und habe letztlich das erwünschte Ziel voll erreicht.
    Ich kann nur "Danke" sagen. Nur anzuraten, diese Anwältin.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    27.
  8. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Hessen ist kein Staat im rechtsstaatlichen Sinne, wie die Fälle des sexuellen Missbrauch durch Geistliche belegen:
    Im Rechtsstaat wären diese Strafanzeigen nicht niedergeschlagen, sondern weiterverfolgt und abgeurteilt worden. Anhand der Urteile hätten die Opfer von den damals noch lebenden Tätern Schmerzensgeld erstreiten können. Die Staatsanwaltschaft begründet dies wie folgt:
    „Die Staatsanwaltschaft darf gemäß § 376 Strafprozessordnung von Amts wegen nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Prüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass diese Voraussetzung hier nicht vorliegt. Der Vorfall hat we-der nach seinen Umständen noch nach der Bedeutung der Folgen zu einer über den Lebens-kreis der Beteiligten hinausgehenden Störung des Rechtsfriedens geführt.“ (Az.: 8160 Js 45384/07).
    Da ich diese Missstände erwähne, will mich die Staatsanwaltschaft Darmstadt mundtot machen.
    Als auf der „Schwarzen Liste“ der CDU stehe, wurde am 15.07.1995 ein Mordanschlag auf mich verübt, bei dem der Täter, Bruno Wick, beim Leitersprung einen Fersentrümmerbruch (Sprungverletzung!) erlitt. Meine Anzeige wurde niedergeschlagen. Dagegen wurde gegen mich ein Hauptverfahren eröffnet: Ich soll den Täter von der Leiter geschüttelt haben, ohne auf mich zu fallen. Durch drei Instanzen wurde ich gezerrt (2Ss234/97; 50 Js44.444/95 – 1Ds –7Ns), wobei der Polizist Herbert Herzog falsche Zeitangaben machte. Der Fall des "Justizirrtums" Horst Arnold bleibt unerwähnt.

    geschrieben für:

    Justizbehörden in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    28.
  9. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Gerd Gauch stellt trotz vorhandenem Beratungsschein und der Unwilligkeit tätig zu werden eine Privatrechnung und zieht diese von erstrittener Summe in einem ganz anderen Fall ab für den auch ein Beratungsschein vorlag. Menschlich und fachlich eine echte Enttäuschung.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten

    ubier Der Anwalt darf bei Beratungshilfe einen Selbstkostenanteil von 10€ vom Mandanten verlangen.
    02 Check ..
    Stimmt, wenn es die 10 Euro sind ist das zulässig. Eigentlich sind es nach Nr. 2500 VV RVG 15 Euro, welche erlassen werden dürfen.

    Das ganz kann so aussehen ..

    Beratungshilfegebühr 12,61 Euro
    Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 2,39 Euro macht Brutto 15 Euro.

    Die Beratungshilfegebühr zahlt die Lanbeskasse (§ 44 RVG).
    bearbeitet

    29.
  10. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Bestens beraten und vertreten!!
    Sehr schnell und unkompliziert. Sehr zur empfehlen

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Notare in Wiesbaden

    Neu hinzugefügte Fotos
    Bewerten


    30.