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Entstehung der Biergärten


Biergarten
Entstehung

Wie sollte es anders sein, beginnt die Geschichte der Biergärten natürlich in Bayern. Dort war es laut der bayerischen Brauordnung aus dem Jahre 1539 nicht gestattet, Bier außerhalb der Zeit zwischen dem Feiertag des heiligen St. Michael am 29. September und dem Ehrentag des heiligen Georg am 23. April zu brauen. Grund hierfür war die hohe Brandgefahr, die im Sommer für das Bierbrauen bestand. Doch die Münchner wollten auch in der heißen Jahreszeit nicht auf ihr Bier verzichten, weshalb sie kurz vor Ende der Saison im März den Gerstensaft etwas stärker einbrauten. So konnte das sogenannte Märzenbier auch während des Sommers genossen werden.


Kastanien für die Biergärten

Zusätzlich musste aber auch die kühle Lagerung des Bieres garantiert werden, weshalb sich die Brauereien große Bierkeller anlegten. Da die ursprünglichen Keller bereits vom Brauereibetrieb in Anspruch genommen wurden, entstanden meist neben Brauhäusern spezielle Bierkeller. Da die Keller aufgrund des hohen Grundwasserspiegels in München allerdings nicht tief genug angelegt werden konnten, wurden im Winter Eis aus den umliegenden Weihern gesägt. Mit diesen Eisstangen wurde das Bier die Sommermonate über gekühlt. Als weitere Kühlmaßnahme wurden große Bäume über den Bierkellern gepflanzt, um Schatten zu spenden und den Boden kühl zu halten. Kastanien eigneten sich hierfür besonders, weshalb sie sich zum traditionellen Biergartenbaum entwickelten.


Streit um die Biergärten

Nachdem alle Kühlmaßnahmen für das Bier den Sommer über garantiert waren, konnten die Brauer ihren Gerstensaft an ihre Kunden verkaufen. Es wird vermutet, dass diese ihren eigenen Maßkrug mitbrachten, um das Bier mit nach Hause zu nehmen. Im Sommer wollte die Bevölkerung ihr Bier allerdings auch gerne direkt vor Ort trinken, weshalb die Brauer Tische und Bänke unter den Schatten spendenden Kastanien aufstellten: Der traditionelle Biergarten war somit aus der Taufe gehoben. Die Brauer hatten die Rechnung jedoch ohne die Münchner Wirte gemacht, denn diese waren mit den neuen Biergärten nicht einverstanden. Damit die Brauer den Wirten nicht ihre Gäste wegnehmen und einer Rebellion entgegenzuwirken, verordnete König Maximilian I im Jahre 1812 ein neues Gesetz.


Die Biergartenverordnung

Laut der Biergartenverordnung waren die Brauer zwar berechtigt, ihren Gästen im Biergarten Bier auszuschenken, allerdings durften sie keinerlei Mahlzeiten servieren. Wer also seine Maß unter den großen Kastanienbäumen trinken wollte, musste sich seine obligatorische Brotzeit selber mitbringen. Diese Tradition hat sich in Bayern bis heute gehalten, auch wenn die Wirte der Biergärten ihren Gästen mittlerweile auch bayerische Schmankerl anbieten dürfen. Von den ursprünglichen Münchner Biergärten sind heute noch der Augustinerkeller, der Nockherberg sowie der Hofbräukeller erhalten. (lid)


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