Unterhaltssache:
Von Seiten der Kanzlei wurde uns richtigerweise das Prozesskostenrisiko aufgezeigt. Aber in einer schriftlichen sowie mündlichen Beratung mehrfach wörtlich versichert: "..zum anderen gehe ich davon aus, dass der Vater unterliegen wird und zur Zahlung von Unterhalt, wenn auch nicht in voller Höhe, verpflichtet wird.“ Obwohl wir die Angelegenheit aufgeben wollten, wurden wir von Seiten d. Kanzlei, wie oben stehend beraten u. ermutigt das Verfahren weiter zu betreiben. Juristisch... weiterlesen
ist die Kanzlei auf der sicheren Seite. Aber das Prozesskostenrisiko wurde durch die Beratung dahingehend, dass von Seiten der bearbeitenden RAin die Zahlen geprüft worden seien u. die Sache so gut wie sicher sei minimiert, da man ja durch die an dieser Stelle abgegebenen positiven Beratung nicht davon ausgeht, dass man das Verfahren verliert. Aus diesem Grund sucht man eine RAin auf, damit diese die Zahlen prüft u. eine Einschätzung zum Ausgang des Verfahrens abgibt. Hätte diese nur annährend das Risiko des Obliegens aufgezeigt, hätten wir das Verfahren eingestellt, aber uns wurde, wie wörtlich zitiert gesagt, dass die Gegenseite zur Zahlung verpflichtet wird. An dieser Stelle wurden die eingereichten Unterlagen meiner Ansicht nach nicht korrekt geprüft, wie sonst kann das Gericht und die Gegenseite zu einer komplett anderen Auffassung kommen? Zwischen, der Vater wird verpflichtet und das Verfahren auf voller Linie zu verlieren, liegt dann doch einiger Spielraum.[verkleinern]