Der PKW musste mit einem Drehknopf und einer Hebelverlegung für den Blinker versehen werden. Hierzu war kein Eingriff in die Elektronik notwendig. Trotzdem wurde im Angebot eine Fehlerauslesung berechnet. Dies monierte ich. Mir wurde gesagt, dass eine Fehlerauslesung gemacht wird, damit der Kunde nachher nicht irgendetwas beanstanden kann, was evtl. zu Lasten der Firma geht.
Ich behaupte, diese Kosten können nicht dem Kunden auferlegt werden. Diese Firma weigert sich eine Rückerstattung zu machen. Auch das erforderliche TÜV-Gutachten war fehlerhaft.
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