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Neueste Bewertungen für Bernau b. Berlin im Bereich Geld & Recht

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Notar „Nimmersatt“ Dr. Heiko Kloer. Vollstreckt bei uns seine Forderung für einen nicht beauftragten Vertragsentwurf. Beurkundungsverfahren wurde mit anderen Erwerbern abgeschlossen. Haben krankheitsbedingt keine Mittel für diese Horrorrechnung. Ein Albtraum!

    geschrieben für:

    Notare in Bernau bei Berlin

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    Hainichen Wie kann ein Notar eine Forderung Vollstrecken lassen?

    Gibt es dazu einen Mahnbescheid oder ein Urteil?
    Scouttobi Ein Notar darf sich selbst vollstreckbare Ausfertigungen erstellen. Wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht greift...
    Hainichen Naja, so ganz einfach ist das nicht, auch der Notar unterliegt dem Recht! Und wenn er zu unrecht vollstrecken lassen möchte, dann sollte man sich schnellstmöglich an die zuständige Kammer zum prüfen wenden!
    Um als Notar eine Vollstreckung durchführen zu können, bedarf es zum einen der ZV-Klausel im Vertrag, zum anderen müßte er das ja auch über einen Gerichtsvollzieher zugestellt haben! Er selbst kann und darf nicht vollstrecken!
    Scouttobi Zustellung erfolgte ordnungsgemäß per Gerichtsvollzieher. Aber Notarkammer ist ein guter Tipp!
    Konzentrat Könnte mir auch kaum vorstellen, dass ein Notar diesbezüglich nicht den Rechtsweg einhält :-)
    Hainichen Naja, meine Hand ins Feuer würde ich sicher für keinen Anwalt/Notar legen ;-)

    Wobei natürlich auch schnell man die Zulassung weg sein kann, sieht man ja immer mal wieder bei so windigen Abmahnanwälten!
    Bella Nova Grobgesagt...im Ernstfall sind sowohl Auftraggeber, als auch weiterer Beteiligter Kostenschuldner für den Notar. Da Notare ohne Mahnbescheid vollstrecken dürfen und es keiner Mahnung bedarf, kann der Notar bei genauer Fristsetzung ohne weiteres Zuwarten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist aber in der Praxis eher unüblich. Wenn Beschwerde gegen die Kostennote eingelegt werden soll, dann steht eine entsprechende Belehrung auf der Kostennote bzw. sie muss dort stehen. Ein Notar ist nicht verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.

    NOTARE SIND KEINE ANWÄLTE ;) um das mal sehr deutlich klarzustellen...man pauschalisiert hier Äpfel und Birnen ^^

    Notfalls einfach mal ans Landgericht wenden...man kennt sich ;)
    bearbeitet

    11.
  2. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Also die Öffnungszeiten sind perfekt. Auch für uns Beschäftigte nach dem Dienst super erreichbar. Stets freundliche Mitarbeiter.

    geschrieben für:

    Krankenkassen / Versicherungen in Bernau

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    12.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Notar „Nimmersatt“ Dr. Heiko Kloer. Vollstreckt bei uns seine Forderung für einen nicht beauftragten Vertragsentwurf. Beurkundungsverfahren wurde mit anderen Erwerbern abgeschlossen. Haben krankheitsbedingt keine Mittel für diese Horrorrechnung. Ein Albtraum!

    geschrieben für:

    Notare in Bernau bei Berlin

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    Hainichen Wie kann ein Notar eine Forderung Vollstrecken lassen?

    Gibt es dazu einen Mahnbescheid oder ein Urteil?
    Scouttobi Ein Notar darf sich selbst vollstreckbare Ausfertigungen erstellen. Wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht greift...
    Hainichen Naja, so ganz einfach ist das nicht, auch der Notar unterliegt dem Recht! Und wenn er zu unrecht vollstrecken lassen möchte, dann sollte man sich schnellstmöglich an die zuständige Kammer zum prüfen wenden!
    Um als Notar eine Vollstreckung durchführen zu können, bedarf es zum einen der ZV-Klausel im Vertrag, zum anderen müßte er das ja auch über einen Gerichtsvollzieher zugestellt haben! Er selbst kann und darf nicht vollstrecken!
    Scouttobi Zustellung erfolgte ordnungsgemäß per Gerichtsvollzieher. Aber Notarkammer ist ein guter Tipp!
    Konzentrat Könnte mir auch kaum vorstellen, dass ein Notar diesbezüglich nicht den Rechtsweg einhält :-)
    Hainichen Naja, meine Hand ins Feuer würde ich sicher für keinen Anwalt/Notar legen ;-)

    Wobei natürlich auch schnell man die Zulassung weg sein kann, sieht man ja immer mal wieder bei so windigen Abmahnanwälten!
    Bella Nova Grobgesagt...im Ernstfall sind sowohl Auftraggeber, als auch weiterer Beteiligter Kostenschuldner für den Notar. Da Notare ohne Mahnbescheid vollstrecken dürfen und es keiner Mahnung bedarf, kann der Notar bei genauer Fristsetzung ohne weiteres Zuwarten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist aber in der Praxis eher unüblich. Wenn Beschwerde gegen die Kostennote eingelegt werden soll, dann steht eine entsprechende Belehrung auf der Kostennote bzw. sie muss dort stehen. Ein Notar ist nicht verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.

    NOTARE SIND KEINE ANWÄLTE ;) um das mal sehr deutlich klarzustellen...man pauschalisiert hier Äpfel und Birnen ^^

    Notfalls einfach mal ans Landgericht wenden...man kennt sich ;)
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    13.
  4. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Ich habe Herrn Barke bei einer Rechtsberatung zum Arbeitsrecht kennen gelernt.
    Ein sehr sympathischer und kompetenter Anwalt. Es stellte sich auch sofort ein Gefühl des Vertrauens ein, was ich als sehr, sehr wichtig erachte.
    Mir hat die Beratung sehr geholfen, eine Entscheidung zu treffen und dafür nochmals Dank an Herrn Barke.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht in Bernau bei Berlin

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    FalkdS Gerade für Rechtsanwält ist aus meiner Sicht Vertrauen neben Rechtskenntnissen ein wichtiges Dienstleistungskriterium.
    FalkdS Ups, so ähnlich nur etwas erweitert steht es auf deren Internetseite, wie recht sie haben!

    14.
  5. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Ich habe Herrn Barke bei einer Rechtsberatung zum Arbeitsrecht kennen gelernt.
    Ein sehr sympathischer und kompetenter Anwalt. Es stellte sich auch sofort ein Gefühl des Vertrauens ein, was ich als sehr, sehr wichtig erachte.
    Mir hat die Beratung sehr geholfen, eine Entscheidung zu treffen und dafür nochmals Dank an Herrn Barke.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht in Bernau bei Berlin

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    FalkdS Gerade für Rechtsanwält ist aus meiner Sicht Vertrauen neben Rechtskenntnissen ein wichtiges Dienstleistungskriterium.
    FalkdS Ups, so ähnlich nur etwas erweitert steht es auf deren Internetseite, wie recht sie haben!

    15.
  6. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    via Android


    Gute Beschreibung danach leicht zu finden. Sehr gute Bank kompetente Mitarbeiter sehr freundlich.

    geschrieben für:

    Banken / Finanzberatung in Bernau bei Berlin

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    16.
  7. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Ich habe schon mehrfach diese Anwältin in Anspruch nehmen müssen und bin sehr zufrieden. Sie ist eine sehr kompetente und sozial eingestellte Anwältin.Wenn es wieder nötig sein sollte, so werde ich immer wieder diese Kanzlei in Anspruch nehmen.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Bernau bei Berlin

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    17.
  8. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Notar „Nimmersatt“ Dr. Heiko Kloer. Vollstreckt bei uns seine Forderung für einen nicht beauftragten Vertragsentwurf. Beurkundungsverfahren wurde mit anderen Erwerbern abgeschlossen. Haben krankheitsbedingt keine Mittel für diese Horrorrechnung. Ein Albtraum!

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    Hainichen Wie kann ein Notar eine Forderung Vollstrecken lassen?

    Gibt es dazu einen Mahnbescheid oder ein Urteil?
    Scouttobi Ein Notar darf sich selbst vollstreckbare Ausfertigungen erstellen. Wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht greift...
    Hainichen Naja, so ganz einfach ist das nicht, auch der Notar unterliegt dem Recht! Und wenn er zu unrecht vollstrecken lassen möchte, dann sollte man sich schnellstmöglich an die zuständige Kammer zum prüfen wenden!
    Um als Notar eine Vollstreckung durchführen zu können, bedarf es zum einen der ZV-Klausel im Vertrag, zum anderen müßte er das ja auch über einen Gerichtsvollzieher zugestellt haben! Er selbst kann und darf nicht vollstrecken!
    Scouttobi Zustellung erfolgte ordnungsgemäß per Gerichtsvollzieher. Aber Notarkammer ist ein guter Tipp!
    Konzentrat Könnte mir auch kaum vorstellen, dass ein Notar diesbezüglich nicht den Rechtsweg einhält :-)
    Hainichen Naja, meine Hand ins Feuer würde ich sicher für keinen Anwalt/Notar legen ;-)

    Wobei natürlich auch schnell man die Zulassung weg sein kann, sieht man ja immer mal wieder bei so windigen Abmahnanwälten!
    Bella Nova Grobgesagt...im Ernstfall sind sowohl Auftraggeber, als auch weiterer Beteiligter Kostenschuldner für den Notar. Da Notare ohne Mahnbescheid vollstrecken dürfen und es keiner Mahnung bedarf, kann der Notar bei genauer Fristsetzung ohne weiteres Zuwarten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist aber in der Praxis eher unüblich. Wenn Beschwerde gegen die Kostennote eingelegt werden soll, dann steht eine entsprechende Belehrung auf der Kostennote bzw. sie muss dort stehen. Ein Notar ist nicht verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.

    NOTARE SIND KEINE ANWÄLTE ;) um das mal sehr deutlich klarzustellen...man pauschalisiert hier Äpfel und Birnen ^^

    Notfalls einfach mal ans Landgericht wenden...man kennt sich ;)
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    18.
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    Notar „Nimmersatt“ Dr. Heiko Kloer. Vollstreckt bei uns seine Forderung für einen nicht beauftragten Vertragsentwurf. Beurkundungsverfahren wurde mit anderen Erwerbern abgeschlossen. Haben krankheitsbedingt keine Mittel für diese Horrorrechnung. Ein Albtraum!

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    Hainichen Wie kann ein Notar eine Forderung Vollstrecken lassen?

    Gibt es dazu einen Mahnbescheid oder ein Urteil?
    Scouttobi Ein Notar darf sich selbst vollstreckbare Ausfertigungen erstellen. Wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht greift...
    Hainichen Naja, so ganz einfach ist das nicht, auch der Notar unterliegt dem Recht! Und wenn er zu unrecht vollstrecken lassen möchte, dann sollte man sich schnellstmöglich an die zuständige Kammer zum prüfen wenden!
    Um als Notar eine Vollstreckung durchführen zu können, bedarf es zum einen der ZV-Klausel im Vertrag, zum anderen müßte er das ja auch über einen Gerichtsvollzieher zugestellt haben! Er selbst kann und darf nicht vollstrecken!
    Scouttobi Zustellung erfolgte ordnungsgemäß per Gerichtsvollzieher. Aber Notarkammer ist ein guter Tipp!
    Konzentrat Könnte mir auch kaum vorstellen, dass ein Notar diesbezüglich nicht den Rechtsweg einhält :-)
    Hainichen Naja, meine Hand ins Feuer würde ich sicher für keinen Anwalt/Notar legen ;-)

    Wobei natürlich auch schnell man die Zulassung weg sein kann, sieht man ja immer mal wieder bei so windigen Abmahnanwälten!
    Bella Nova Grobgesagt...im Ernstfall sind sowohl Auftraggeber, als auch weiterer Beteiligter Kostenschuldner für den Notar. Da Notare ohne Mahnbescheid vollstrecken dürfen und es keiner Mahnung bedarf, kann der Notar bei genauer Fristsetzung ohne weiteres Zuwarten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ist aber in der Praxis eher unüblich. Wenn Beschwerde gegen die Kostennote eingelegt werden soll, dann steht eine entsprechende Belehrung auf der Kostennote bzw. sie muss dort stehen. Ein Notar ist nicht verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen, wenn nicht explizit danach gefragt wird.

    NOTARE SIND KEINE ANWÄLTE ;) um das mal sehr deutlich klarzustellen...man pauschalisiert hier Äpfel und Birnen ^^

    Notfalls einfach mal ans Landgericht wenden...man kennt sich ;)
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    19.
  10. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Ich habe schon mehrfach diese Anwältin in Anspruch nehmen müssen und bin sehr zufrieden. Sie ist eine sehr kompetente und sozial eingestellte Anwältin.Wenn es wieder nötig sein sollte, so werde ich immer wieder diese Kanzlei in Anspruch nehmen.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Bernau bei Berlin

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    20.