Im Rahmen des gerichtlichen Schriftverkehrs über meinen Rechtsanwalt erhielt ich eine Anzeige durch die Richterin „wegen des Verdachts des Betruges“. Daraufhin nahm ich meine Verteidigung, diesmal gegenüber der Staatsanwaltschaft, selbst in die Hand. Dabei korrigierte ich – unter anderem - eine Aussage meines Rechtsanwaltes. Das Verfahren wurde aufgrund meiner schriftlich gemachten Angaben eingestellt.
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