Vor 7 Monaten schnappte ein Australien Sheperd nach mir und verletzte mich am linken Daumen. Es blutete stark und ich musste ärztliche Hilfe inanspruch nehmen.
Die Kosten für Behandlung und Medikamente beliefen sich auf 150 €. Ich reichte es bei der Kasse ein und blieb auf 10,50 € Eigenanteil für die Medikamente sitzen.
Diese mir auferlegten Kosten wollte ich nun vom Hundehalter, der in Lahr wohnt, erstattet bekommen. Da mehrere Telefonate und Mails nicht zum Erfolg führten, erstattete... weiterlesen
ich Anzeige. Die Anzeige wurde entgegengenommen und das LKA bearbeitete den Fall.
Nach Ermittlungen landete die Anzeige (Antragsdelikt/Privatklagedelikt) bei der STA Hamburg. Da sich die Amtsanwältin nicht bewegte in meinem Fall, schrieb ich zusätzlich einen Antrag auf Durchführung des Adhäsionsverfahrens zur Geltendmachung meiner Ansprüche im Strafverfahren.
Ich beantragte den Beschuldigten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes, dessen Höhe ich in das Ermessen des Gerichts stellte, zu verurteilen. Bei einer Verurteilung würde ich diese Summe an die Organisationen Pfotenhilfe ohne Grenzen und Tasso weiterleiten.
Drei Tage später erhielt ich das Schreiben einer Amtsanwältin, dass ich zuerst einen Sühneversuch anstreben sollte.
Die Verwaltungsjuristin der ÖRA kannte die §§ 403 ff nicht und verwies mich an die Hauptstelle der ÖRA.
Bevor ich jetzt in die City fahre und mir ggf. eine Abfuhr einhandelte, rief ich vorab dort an. Man hörte es sich wohlwollend an und teilte mir dann mit, dass ich es mir überlegen sollte, wegen 10,50 € eine öffentliche Klage beim AG Hamburg einreiche.
Die Kosten wären zum angestrebten Schadensersatz nicht im Verhältnis und ob der Richter mir ein Schmerzensgeld zubilligen würde, sei sehr gering, da die Beeinträchtigung des Daumens nicht erheblich war.
Nachdem ich zwei Nächte darüber geschlafen habe, werde ich es wohl dabei belassen und nicht den Privatklageweg beschreiten. Ich habe ja vorher diverse Behörden eingeschaltete, um ihn zu überprüfen. (Steuerbehörde/Veterinäramt/Bürgeramt).
Es gibt in Hamburg eine Hauptstelle und 21 Nebenstellen iin den Orts- und Bezirksämtern. Die Kosten bei der ÖRA sind gering, denn sie belaufen sich auf 10 € und können im Einzelfall auf 3 € gesenkt werden.
Hier können sich Kinder und Jugendliche zu allen Sprechzeiten ebenfalls beraten lassen.[verkleinern]