Früher gab es die Kranken- und Unfallbeförderung ausschliesslich von der Hamburger Feuerwehr und von den im Katastrophengesetz aufgeführten Organisationen wie DRK, ASB, Malteser und Johanniter.
Im Jahre 1988/1989 wurde der Markt für Freie Unternehmer für die Krankenbeförderung geöffnet und der Markt Boomte. Es etablierten sich Organisationen mit 1 – 20 Krankentransportfahrzeugen.
Alle diese Organisationen mussten für ihre Zulassung Auflagen der FW 01240 erfüllen. Diese Auflagen waren in... weiterlesen
einer Genehmigungsurkunde aufgeführt.
Weiterhin mussten die Fahrer bei Krankentransporten mit Patienten eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und Ortskenntnisse vorweisen können.
Viele dieser Fahrzeuge überprüfte ich und stellte gravierende Verstösse fest, die jeweils mit einer Gedbusse geahndet werden konnten.
So ist es den Besatzungen aus hygienischen Gründen verboten im Fahrzeug zu Rauchen, zu Essen und zu Trinken. Viele hielten sich nicht daran und wenn ich sie überprüfte, erhielt die FW 01240 Kenntnis für die originäre Verfolgung und Ahndung des Verstosses.
Die Fa. ASG, Geschäftsführer damals ein Herr Peters, war immer vorbildlich. Das rührte auch daher, dass der Geschäftsführer der „Obmann“ der Freien Unternehmer war und ihnen Neuigkeiten zu den Beförderungsbedingungen mitteilte.[verkleinern]