Schlechte Beratung
Defekter Fernseher gekauft wollte in umtauschen wurde behandelt von oben herunter, kein Geld zurück
Wurde nur behauptet ich hätte in runter geworfen.
Und solle es der Transport Versicherung melden aber die schließt diesen Mangel aus
Telefonisch bestätigt von der Telefonhotline der Versicherer. .....
So jetzt bleiben wir auf dem Schaden laut Marktleiter sitzen aber es gibt da ein Gesetz
Wo eure Mitarbeiter wissen sollten
Gemäß §§ 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du als Käufer mindestens zwei Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch auf die erworbene Ware.
Auch bei defekten waren
Müssen sie erst einmal beweisen das ich schuld bin
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