Achtung, es wird hier nicht nach den Fachlichen und Wissenschaftlichen Standards (gemäß Anlage 4a (zu § 11 FeV Abs. 5)) gearbeitet und die verbindlichen Begutachtungsleitlinien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, DGVP und DGVM, Bonn (4. Auflage)) nicht ordnungsgemäß angewendet! Wer z.B. mit Kontrolliertem Trinken hier her kommt, hat überhaupt keine Chance zu bestehen. Die ärztliche Untersuchung bestand in Blutdruckmessen, Blutabnahme und blind auf einem Bein stehen (da wackelt... weiterlesen
jeder ein bisschen). Es sind aber viel mehr Versuche durchzuführen, aber der Arztbericht wurde nicht mal ausgefüllt! Dann wird von der Ärztin Prof. Dr. ***** (Name darf aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden) im Gutachten behauptet, dass ein Tremor (zittrige Hände) und eine Gleichgewichtsstörung vorliegen, obwohl sämtliche notwendige Untersuchungen nie durchgeführt wurden. Nachdem ich die Geschäftsführung zur Nachbesserung (gemäß §439 BGB Nacherfüllung) aufgefordert habe, wurde mir zugesichert das Gutachten innerhalb von 15 Werktagen zu ändern. Nach 4 Wochen als ich meinen Anwalt eingeschalten habe, wurde die Nachbesserung doch abgelehnt. Ich werde jetzt zivilrechtlich auf Rückzahlung des Betrags und Schadensersatz klagen!
Anmerkung: Der Arztbericht darf leider aus urheberechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden, da ich von der Pima MPU GmbH dazu aufgefordert wurde das Foto zu löschen![verkleinern]