Nach mehreren Jahren zufriedener Behandlung kam der Tag, an dem ich um Hilfe für meine Hausarzt Praxishelferin zu einem neuen Rezept bat.
Darauf hin bekam ich dann diese Antwort:
Guten Morgen,
wir bekommen seitens der Krankenkassen 35 Minuten Behandlungszeit vergütet!
Wir sind auch Podologen und nicht Schulungspersonal der ärztlichen Praxen.
Ebensowenig sind wir der Büroservice unserer Patienten!
Wie eine abrechnungsfähige Heilmittelverordung ausgefüllt sein muss, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Klaus Rössler
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