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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    26. von 117 Bewertungen


    Fair Parken ??
    Habe meine Parkscheibe auf dem Fahrersitz gelegt. mit dem Ergebnis 24,90 € Strafe für fehlende Parkscheibe ?
    Hierzu einige Bemerkungen zu den aufgestellten Hinweistafeln.
    Das Schild mit Parken nur mit Parkscheibe ist dreimal gut zu lesen. OK
    Aber das einzelne Schild mit den AGB´s ist eine reine Zumutung.
    Zu kleiner Text auf großer Entfernung , zu hoch angebracht ,man kann diesen Text beim besten Willen überhaupt nicht lesen.
    Darin steht Folgendes.:
    "In den AGB´s, die vor Ort aufgestellt sind, ist unter Punkt 3 vermerkt, das die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe auszuliegen hat".
    Das ist einfach nicht Fair .Das ist einfache Abzocke, hier sollte man eine bessere Lösung finden und Kunden des Supermarktes bei PENNY nicht verärgern.

    geschrieben für:

    sonstige Dienstleistungen in Stralsund

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    1.

    Harpye lernt man übrigen auch in der Fahrschule schon, wo die Parkscheibe hinkommt...
    Ausgeblendete 5 Kommentare anzeigen
    ubier Zählt hier nicht, da keine öffentliche Verkehrsfläche @Harpye. Die Regelung in den AGB ist entscheidend. Aber letztlich scheint der Hinweis ja doch lesbar gewesen zu sein...
    grubmard Die Hinweisschilder von fair parken sind eigentlich nicht zu übersehen, sowohl von der Anzahl als auch von der Lesbarkeit her!
    Jolly Roger ubier, zählt doch als
    Privatgrund, aber der Öffentlichkeit gewidmet.
    Es sei denn. der Parkplatz ist durch eine Schranke gesichert und nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich.
    bearbeitet
    ubier @Jolly Roger: Verkehrsrechtlich hast Du recht, bei Unfällen etwa. Aber um eine zivile Vertragsstrafe durchsetzen zu können reicht das nicht.
    Jolly Roger Gut, im Zivilrecht kenne ich mich nicht so aus.
    Bin ja schon 15 Jahre raus aus der Materie. Beim Personenschutz brauchte ich es nicht mehr


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    5. von 28 Bewertungen


    Bin seit Jahren kontinuierlich mehrfach im Jahr bei der professionellen Zahnpflege und sehr zufrieden mit der Durchführung und Qualität dieser Behandlung. Zahle dafür einen festen Preis bei immer gleichem Zeitaufwand.Zur letzten Prophylaxe erhöhte sich der Preis jedoch um 19,49% . Verbale Begründung : CORONA-VIRUS.In der Rechnungslegung erscheint dazu kein Hinweis bezüglich CORONA.Hier lautet die Begründung : Überdurchnittlicher Zeitaufwand aufgrund erhöhten instrumentellen Aufwands bei der Belagsentfernung.Das entspricht aber nicht der Wahrheit, da der gleiche geplante Zeitaufwand genutzt wurde.Das entspricht nicht dem Preis-leistungsverhälnis.

    geschrieben für:

    Zahnärzte in Berlin

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    2.