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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 191 Bewertungen


    Eigentlich 0-Punkte, aber das geht hier leider nicht:

    Vorsicht vor der Fa. "Wolfgang Klenk Abonenntenverwaltung", die auch unter ANDEREN Firmenbezeichnungen unterwegs ist: Das Unternehmen ist für ABOFALLEN bekannt und ist kaum als seriös zu bezeichnen.

    Bitte beachten Sie gern auch weitere Bewertungen auf anderen Portalen unter anderem bei Verbraucherschutz.de.

    Fristgerechte Vertragswidersprüche werden von dieser Firma genau so ignoriert, wie Kündigungs- und fristgemäße Widerrufsschreiben nach dem Fernabsatzgesetz.

    Zum Netzwerk gehörigen weiterhin folgende Firmen "Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG" und "F.A.S.I. International Agency GmbH".

    Wir kämpfen seit einem fristgemäßen Widerruf jetzt schon 7 Wochen mit noch 2 der oben genannten Vertragspartner und werden jetzt Strafanzeige stellen. Es werden Zeitungen ohne Vertragsgrundlage geliefert und wir als Kunden trotz Nachweis (Einschreiben/ Rückschein) ignoriert. (Vorgangsnummer bei Klenk: 8075448012)

    geschrieben für:

    Zeitungen und Zeitschriften in Meudt

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    kasimi24 Das ist echt nicht zu fassen, dass so einer nicht längst wegreduziert wird.
    Ich verstehe aus seriöse Zeitschriftenverlage nicht, dass die damit zusammenarbeiten.
    Ich würde minus-Sterne vergeben - geht leider auch nicht.


  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    41. von 239 Bewertungen


    Eher 0-Punkte, weil sie nichts machen > Ohne Kundenservice, d.w.h., dass man als Kunde trotz Einschreiben/ Rückschein und somit entsprechendem Nachweis darüber, dass ein Liefervertrag wegen fristgemäßer Kündigung nicht vorliegt, einfach nicht wahr genommen wird. (Vorgang 0180075448012). Lieferung erfolgt dennoch/ aber für die Tonne.

    geschrieben für:

    Zeitungen und Zeitschriften in Stockelsdorf

    Neu hinzugefügte Fotos
    2.

    PVZ Kundenservice Hallo Satirefreidabei,

    vielen Dank für Ihr Feedback.

    Wir entschuldigen uns in aller Form für den unzulänglichen Service.

    Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass Sie zu Ihrer fristgerechten Kündigung noch keine Bestätigung erhalten haben. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen nämlich auch mit, bis zu welcher Heftfolge Ihre Abo noch zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Erst nach der genannten Heftfolge endet Ihr Abo.

    Sehr wohl möchten wir aber richtig stellen, dass jedes Anliegen unserer Kunden von uns wahrgenommen wird. Sie erhalten lediglich aufgrund interner Umstrukturierungen eine etwas verzögerte Reaktion darauf.

    Sobald wir Ihr Kündigungsschreiben verarbeitet haben, werden wir auf Sie wie oben geschildert zukommen. Bis es soweit ist, müssen wir Sie leider noch um etwas Geduld bitten.

    Sollten Sie die zu Ihnen geschickten Zeitschriften jedoch nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer Kundennummer an feedback@pvz.de.

    Wir freuen uns von Ihnen zu lesen und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    Ihre PVZ Pressevertriebszentrale
    Satirefreidabei Sehr geehrter PVZ Kundenservice (Kundennummer: 0180075448012)

    Sehr ungewöhnlich, dass Sie über diese Plattform, jedoch nicht auf unsere Einschreiben/ Rückschein reagieren: Deshalb nutzen wir die Gelegenheit, um Ihre Antwort vom 02.05.2019 wie folgt zu berichtigen:

    Meinerseits bedarf es keiner Kündigung bei Ihnen, weil Sie auch weiterhin nicht mein Vertragspartner sind: Denn Sie sind tatsächlich nur Erfüllungsgehilfe der „Wolfgang Klenk Abonenntenverwaltung“.

    Durch sofortigen Widerspruch bei der Fa. Klenk wegen eines vordatierten Schreibens und zwar bereits am 15.03.2019 (Empfangsbekenntnis dort am 18.03.2019) ist ein Vertrag, der Sie zur Lieferung von irgendwelchen Zeitschriften verpflichtet, nicht zustande gekommen (vgl. Regelungen zu „Fernabsatzverträgen“ - insbes. gesetzliche Widerspruchsfristen). Unser Schreiben an Sie bereits vom 09.04.19 weist deshalb als Betreff lediglich „Zurückweisung wegen fehlender Vertragsgrundlage“ aus.

    Darüber hinaus haben wir uns mit unserem Einschreiben bereits vom 28.03.2019 und zwar wegen einer an uns übermittelten Zeitschrift an die Fa. Klenk gewandt; Wir haben die erste Zeitungsausgabe umgehend an die Firma Klenk Abonennntenverwaltung zurück geschickt und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass weitere Rückübersendungen -jedenfalls nicht zu unseren Lasten- keinesfalls vorgenommen werden.

    Beide Schreiben liegen Ihnen in Kopie als Anlage und zu unserem Einschreiben an Sie vor (Eingegangen bei Ihnen nachweislich am 12.04.2019). Damit haben wir weit mehr als getan, als nach einschlägigiger Rechtssprechung erforderlich ist.

    Ihre Schwierigkeiten wegen angeblichen Umstrukturierungsproblemen sind schlichtweg in der Sache unwesentlich, und zwar deshalb, weil Ihre internen Kommunkationsprobleme und auch eventuelle Probleme zwischen Ihnen und der Fa. Klenk Abonenntenverwaltung nicht in unserem Verantwortsbereich fallen. Die damit einhergehenden Kosten gehen in der Folge zu Ihren Lasten. Da Sie zudem unsere schriftlichen Mitteilungen offenbar bewußt schon vor der ersten Zeitungslieferung ignorieret haben, wurde „bewußt falsch geliefert“. In diesem Fall gelten nach unserer Kenntnis unter anderem die gesetzlichen Regelungen nach den §241 a BGB und § 814 BGB.

    Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise entspricht jedoch Ihrem Geschäftsmodell und wird auf verschiedenen Portalen genau so beschrieben. (vgl. unter andem www.verbraucherschutz.de).

    Es mag Leute gebe, die sich darauf einlassen, einfach um ihre Ruhe zu haben – Wir werden in dieser Angelegenheit persönlich auch nicht weiter tätig sein, sondern übergeben den Sachverhalt am 14.05.2019 an den Verbraucherschutz in Leipzig. Die Fa. Klenk hat sich bisher trotz wiederholter Aufforderung bislang nicht zurück geäußert und wir haben andere Hobbys, als bei Ihnen gegen Wände anzurennen. Sie müssen lediglich in Ihrem Haus veranlassen, dass weiter Postsendungen an uns nicht erfolgen, weil es hierfür keine Vertragsgrundlage gibt. Gegebenenfalls werden wir wegen Betrugs und arglistiger Täuschung formelle Anzeige erstatten, sofern uns dass am 14.05.19 empfohlen wird.

    Liebe Leser, ein abschließender Tipp: Bitte kontaktieren Sie in vertraglichen Angelegenheiten niemals Firmen oder Personen per Mail, oder telefonisch. Denn sie müssen immer den Empfang der Information nachweisen. Hierfür reicht eine Mail nach derzeitiger Rechtssprechung nicht aus. Bitte schreiben Sie stets per Einschreiben/Rückschein, oder lassen Sie mittels Zustellungsbescheid des zuständigen Gebiets-Gerichtsvollziehers diese Information an den Empfänger übermitteln.
    Satirefreidabei Wir haben 2 Tage nach diesem Post die schriftliche Bestätigung von der PVZ erhalten, die auf Ansprüche verzichtet und die Lieferung der Zeitschrift beendet -Alles am Ende gut...
    Bleibt noch die abschließende Klärung mit der Fa. Klenk durch den Verbraucherschutz (wg. Datenschutz/ Löschung personenbezogender Daten).