- Foto vor Ort
Wird irgendwann einmal ein anderer Vorsitzender in einem Kleingartenverein gewählt, muß dieser, natürlich, bevor es am Amtsgericht eingetragen wird, durch einen Notar bestätigt werden.
Und dies, und alle anderen notariellen Angelegenheiten für unseren Kleingartenverein eV. machen die beiden Notare Rau & Schwerin seit Jahren zu unserer vollsten Zufriedenheit, auch was die Notarpreise anbetrifft.
Dafür gebe ich gerne gute 4 ****.
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