Auch bei der Vebowag gab es den Vorwurf der sexuellen Belästigung
Mieterinnen wurden bei einer Gerichtsverhandlung unter Androhung einer Geldstrafe zum Schweigen genötigt.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde von dem ehemaligem Vorstand Schultz und dem ehemaligem Aufratsvorsitzenden Rechtsanwalt Christoph Brüse aus Sorge um das Ansehen der Gesellschaft ignoiert.
General- Anzeiger
Von unserem Redaktionsmitglied Bernd Leyendecker
Unruhe in der Vebowag. Weil zwei... weiterlesen Mieterinnen einen Mitarbeiter des fast - städtischen Wohnungsunternehmers ihn beschuldigt hatten, sie sexuell belästigt zu haben, zog der Vebowag - Vorstand vor den Kadi. Dort einigte man sich auf einen Vergleich mit dem Ergebnis, daß der Mitarbeiter 95.000 Mark erhält und die Firma nicht mehr betreten darf. SPD - Ratsherr von Grünberg kritisierte dieses Verhalten.
Vebowag – Vorstand Peter Schulz sagte dazu dem GA er habe die Angelegenheit rechtlich klären lassen, weil der„ungeheure Vorwürfe nicht im Raum stehen bleiben konnte, zumal der Mitarbeiter unsere Gesellschaft auch nach außen vertritt.“
Vor dem Arbeitsgericht akzeptierte der Mitarbeiter einen Vergleichsvorschlag, wonach die Vebowag ihm 95.000 Mark zahlen müsse, falls er bereit sei, seinen Arbeitsplatz sofort zu räumen. Schultz:“ Die Annahme dieses Vergleichs kommt einem Schuldbekenntnis gleich“. Wegen der Eilbedürftigkeit, habe er, Schulz seinerseits lediglich den Aufratsvorsitzenden Christoph Brüse informiert, der den Vergleichsvorschlag akzeptierte.
Parallel dazu hatte der Mitarbeiter einen Zivilprozeß angestrengt, im dem es ebenfalls zu einem Vergleich kam. In beiden Verfahren verpflichteten sich die Mieterinnen, in Zukunft die Behauptung zu unterlassen, von dem Vebowag Mitarbeiter sexuell belästigt worden zu sein. In beiden Verfahren, so Schultz, habe der Mitarbeiter nicht ausdrücklich darauf bestanden, daß seine Unschuld bewiesen werde. Schultz verteidigte das Akzeptieren vor dem Arbeitsgericht.Zu einem hätte es bis zu zwei Jahren gedauert, wenn das Verfahren weiter gelaufen wäre, zum anderen wäre ein sehr „hoher betriebswirtschaftlicher Schaden“ entstanden, falls der Mitarbeiter weiter im Haus geblieben wäre:“ Das Thema lähmte zeitweise unseren Betrieb.“
Von Grünberg, Mitglied des Aufsichtsrates, monierte Schultz Verhalten.“Hier ist leichtfertig mit dem Geld der Gesellschaft umgegangen worden. Der Behauptung der sexuellen Belästigung hätte nach gegangen werden müssen.“
Der Aufsichtsrat sprach Schultz in seiner jüngsten Sitzung sein Vertrauen aus.
GEGENDARSTELLUNG
Zu dem Artikel möchte ich betonen, dass Herr Leyendecker weder bei meiner Verhandlung anwesend war, noch Kontakt zu mir aufgenommen hatte um zu fragen wie der "Vergleich" zustande kam. Hätte er dieses getan, könnte er in seinem Bericht nicht von einem "Vergleich" sondern müsste von Nötigung berichten.
Unter Androhung einer Geldstrafe wurde ich dazu genötigt die Wahrheit zu verschweigen und nicht nochmals anzugeben, dass sexuelle Belästigung statt gefunden hat. In den Urteilen wird nicht angegeben, wie ein "Vergleich" zustande kommt.
Die Justiz kann ja nicht zugeben, dass "Vergleiche" durch Nötigung erwirkt werden. Zudem gilt das Recht der Beweispflicht, aber ebenso wie ich die Belästigung nicht beweisen konnte, konnte der Kläger nicht beweisen, dass die Belästigungen nicht statt gefunden haben. Da ist der Täter immer in der besseren Position.
Wäre Herr Leyendecker bei meiner Verhandlung anwesend gewesen, so hätte er ebenfalls über meine Empörung, dass ich die Anwaltskosten des Klägers zahlen solle, erwähnt das ich dem Vorsitzenden empört fragte:" Jetzt soll ich auch noch dafür zahlen, dass mir der Kläger unter den Rock gefasst hat?" Der Kläger erklärte sich daraufhin bereit die Kosten selbst zu tragen. Erstaunlich. Warum sollte er die Kosten übernehmen, wenn die Belästigungen nicht statt gefunden haben?
Für mich wie für Herrn Schultz und ein Schuldeingeständnis. Auch dies hätte Herrn Leyendecker bekannt sein müssen, hätte er sich im Vorfeld seiner Berichterstattung ausreichend bei den Mieterinnen informiert.
Sexuelle Belästigung schienen für den Vorsitzenden der Verhandlungen gegen die Mieterinnen, den Vorstand Schultz und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Brüse ein Kavaliersdelikt zu sein und das Ansehen der Gesellschaft wichtiger als das Ansehen und die Folgen für uns Frauen.
Aus Angst, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung sich als Wahrheit herausstellen würde, wurden wir als Zeuginnen von dem Vorstand Schultz beim Arbeitsgericht Bonn nicht vorgeladen. Durch unsere Zeugenaussagen hätten wir über die Belästigungen berichten dürfen und müssen.
Hätten diese beide o.g. Herren die 95.000 Mark aus ihrer Tasche bezahlen müssen, wären sie sicherlich an der Wahrheit interessiert gewesen.
Nach der Entlassung des Mitarbeiters wurde ich durch andere Mitarbeiter der Veboweg terrorisiert.
Ich erachte es für wichtig, generell über sexuelle Belästigungen von Frauen, auch wenn diese nicht in der Öffentlichkeit stehen, zu berichten. Auch nach über 20 Jahren, so wie dies derzeit in den Medien thematisiert wird.
Alle Frauen sollten vor sexuelle Übergriffen geschützt und ernst genommen werden und Männer sollten akzeptieren, dass ein NEIN ein NEIN ist. Sexuelle Belästigung darf kein Kavaliersdelikt bleiben.[verkleinern]