Ich bin in einen Rechtsfall involviert, der auf einen von Dr. Jan Heisel beglaubigten und, wie ich annehme, auch angefertigten Überlassungsvertrag zurückgeht. Mein verwitwetes Elternteil überliess zu Lebzeiten einem meiner Geschwister Haus und Grundstück und liess sich dafür zu üblichen Konditionen ein lebenslanges Nutzungsrecht - also praktisch gesehen ein Wohnrecht - zusichern. Dafür sollten die übrigen Geschwister bei einem Verkauf der Immobilie zum Ausgleich zu gleichen Anteilen am Erlös... weiterlesen beteiligt werden. Ausdrücklicher Zweck des Ganzen, so wie es im Vertrag steht, war der Ausschluss einer Erbengemeinschaft.
Auf dieser Ebene so weit so gut und sicherlich nicht zu beanstanden. Nur liess der Überlassungsvertrag völlig offen, was bei einer vorzeitigen Beendigung der Inanspruchnahme des Nutzungsrechts geschehen sollte. Mit keinem "Sterbenswörtchen" ist das erwähnt. Mein Elternteil zog also in ein Seniorenheim, gab das Nutzungsrecht damit auf, und das Geschwister, welchem die Immobilie überlassen worden war, verkaufte sie zügig, also lange bevor das Elternteil schliesslich verstarb. Ausgleichszahlungen an die übrigen Geschwister erfolgten nicht, und davon handelt der Rechtsstreit in der Hauptsache.
Ich gebe Dr. Heisel eine moralische Mitverantwortung daran, dass mein Geschwister auf die Idee gekommen ist dem entgegenzuhandeln, was sicherlich das Kernansinnen mit den vereinbarten Ausgleichszahlungen war. Es war nur eine einfache Klausel für eine einfach vorherzusehende Situation, die man in den Vertrag hätte aufnehmen müssen. Warum ist dies nicht geschehen? Jetzt ist der Wille meines verstorbenen Elternteils auf jeden Fall erstmal missachtet worden, und der Familienfrieden, oder was noch davon übrig war, ist auch futsch. "Eine schöne Bescherung", könnte man sagen.[verkleinern]