Post vom Zoll bekommen.
Da erschrickt man zunächst. Irgendwas falsch gemacht ? Anmeldung vergessen, Schulden nicht bezahlt ?
Von alledem nichts an der Backe.
Brief geöffnet und es fällt wie Schuppen von den Augen: Der Zoll zieht seit einiger Zeit die KFZ-Steuern ein. Was vorher die Finanzämter erledigten , hat nun die Zollverwaltung übernommen.
Aha, für Sachsen ist als Frankfurt/Oder zuständig. Kein Problem, letztlich ist es egal, wer die Kohle einzieht.
Und Einzug ist mittlerweile... weiterlesen Pflicht. Es wird vorab ein Lastschriftsmandat eingefordert. Wo kämen wir hin, wenn jedem Steuerbürger die Wahl der Zahlung selbst überlassen bliebe ?
Von Vorteil ist die Maßnahme allerdings schon, denn wer die Überweisung vergisst, bekommt richtig Ärger bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs.
Ist durch die Abbuchung vom Konto des Steuerpflichtigen so gut wie ausgeschlossen.
Das Formular ist insgesamt sehr förmlich gehalten. Eine freundliche Anrede gibt es nicht, es wird erst gar keine verwendet. Denn, " es ergeht folgender Bescheid". das muss reichen. Und ja, das tut es doch letztlich auch.
Alle relevanten Daten sind korrekt in tabellarischer Form erfasst. Keine Fehler, keine Abweichungen.
Immerhin steht unter der fett gedruckten ZAHLUNGSAUFFORDERUNG " Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift ) ".
Ist doch höflich formuliert, oder ? Und die zum 2.11. fällige Erstzahlung wird sogar erst zum 16.12. eingezogen.
Nobel, hier würde der Staat eigentlich auf Zinsen verzichten - so es denn welche gäbe .
Die Rückseite des DIN-A4-Blatts enthält die korrekte Aufstellung zum Fahrzeug, welche die "Grundlagen zur Festsetzung" bildet.
Die abschließende Rechtsbehelfsbelehrung ist im typischen Beamtendeutsch verfasst. darauf mag ich nicht näher eingehen, zumal ich in meinem Fall keinen Grund zur Beschwerde erkennen kann.
Meine Erfahrungen mit dem Hauptzollamt Frankfurt/Oder sind sozusagen platonischer Natur, aber in keinem Punkt zur Klage Anlass gebend.
Ein persönlicher Kontakt, der interessanterweise telefonisch nicht in FFO sondern unter einer Rufnummer in Dresden zustande käme, war nicht notwendig.
Sollte die angekündigte Abbuchung pünktlich erfolgen, wovon ich ausgehe, werde ich gern den 5. Stern für den Zoll nachreichen.
Update 2017
Gut, ab und zu die eigenen älteren Bewertungen durchzusehen.
Da war doch noch was, inzwischen dazu noch ein neues Auto.
Kurz und gut, die Geschäftsbeziehung zum Zollamt in Sachen KFZ-Steuer funkioniert völlig problemlos. Schriftverkehr und Abbuchung, übrigens auch Rückzahlung von Steuerguthaben nach Fahrzeugabmeldung, laufen wie am Schnürchen.
Für diese Behörde gebe ich gern 5 Sterne.
Update 2023
Zwei Autos später :-)
Ich darf weiterhin die sehr zuverlässige Arbeit des Hauptzollamts in Sachen KFZ-Steuer loben.
Mittlerweile fahre ich auch ein E-Auto. Die sind steuerbefreit und wer das nicht wissen sollte, bekommt es als Besitzer schriftlich.
Und zwar unaufgefordert vom Hauptzollamt. Schwarz auf recyclinggrau.[verkleinern]