In unserem Fall ging es um ein gerichtlich eingesetztes Gutachten. Der Dekra- Gutachter hatte zu prüfen, ob es sich bei einer defekten Feststellbremse um eine Abnutzung (=kein Gewährleistungsanspruch) oder um einen Mangel (=Gewährleistungsanspruch) handelt. Das Dekra Gutachten von Herrn R. ordnete den Defekt der Abnutzung zu. Soweit haben wir dann auch das Urteil zu unseren Lasten akzeptiert, Unmengen an Gutachtergebühren, Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt und unser Auto dann wieder fit... weiterlesen
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