Mandanten werden mit dem Versprechen geködert, die 119.-€ Beratungsgebühr am Ende zu verrechnen. Dies passiert aber nicht und wird mit "schon genug entgegengekommen" begründet. Sämtliche Rechtsanwaltsgebühren lies sich die Anwältin schon vor dem Prozess auszahlen. Bis heute, 15Monate nach Prozessende läuft der Streit um eine ordnungsgemäße Rechnung (Streitwert), der sich ja im Prozess verringerte. Demzufolge müßte die Rechnung angepaßt werden. Um eine teilweise Rückzahlung zu umgehen, legte... weiterlesen die Anwältin beim OLG Dresden eine Streitwertbeschwerde ein. Diese macht nur Sinn, wenn man den Streitwert hochsetzen lassen will, um die Gebühren nochmals anzuheben. Dies lehnte das OLG jedoch ab. Anstatt die Rechnung abzusenken, bekam ich jetzt eine neuerliche Rechnung wegen erhöhtem Arbeitsaufwand und bisherige Rechnungen, die angeblich nicht vollständig wären, nach 15Monaten. Dazu kann ich nur sagen, das Gegenteil ist der Fall. Die Anwältin war im Gegensatz zur Anwältin der Gegenseite sehr träge, Auskünfte waren mal falsch und das Verhältnis war sehr kühl, um nicht zu sagen frostig.Auf Fragen wurde oft tief eingeatmet und mit den Augen gerollt. Die Anwältin spart sich außerdem Mietkosten für eine Kanzlei und wickelt sämtliche Besprechungen in ihrem Büro, das sie als Ortsvorsteherin nutzen darf, ab. Privatsphäre wird nicht gewahrt, denn vor der Tür gibt es Puplikumsverkehr und im Nachbarraum, nur durch eine Tür getrennt, kann der nette Herr nebenan auch mit hören. Nicht empfehlenswert![verkleinern]