Christian Scherer verklagt uns wegen einer Fahrzeugrückgabe in 2017 jetzt immer noch vor dem AG Braunschweig. Hat seine Forderung, die es gar nicht gibt , aus einem TÜV Gutachten an die VW leasing abgetreten. Eine versuchter Prozessbetrug lt. ZPO basierend auf einer Scheinforderung des Händlers abgetreten an die Leasing - Schreiben von Christian Scherer aus 03/2020 liegt vor - es geht um eine kleine Summe! Eine Scheinforderung
kann man leider nicht einklagen. Audi selbst hat nicht geklagt und... weiterlesen
dessen Dekra Begutachtung mit Fehlern wie 5 Fotos zu einzelnen Positionen fehlen, mehrfach zu Ungunsten des Leasingnehmers verrechnet, Gutachten nicht nach den Audi Regeln lt. deren Rückgabeheft erstellt usw...ist Ende
2021 verjährt.
Dafür klagt VW Leasing eine Scheinforderung aus einem Händler TÜV Gutachten ein, die weder
jemals existent - da kein Vertragsverhältnis zum Händler jemals bestand - durch stille Abtretung an die VW Leasing ein. Lt. Abnahmeprotokoll Händler Scherer Neustadt vom 16.12.2017 hatte das
Fahrzeug nur einen KRATZER an der Heckschürze. Der Gf Hebenstreit und der Verkäufer Sestito und 2 Zeugen des leasingnehmers waren dabei. Protokoll liegt vor! Dann plötzlich kam dieses fadenscheinige und falsche TÜV Gutachten über MINDERUNGEN wie z.B. kleiner Lackschaden an einem WINTERRAD nach 3 Jahren und 60 000 km, Inspektionskosten 2017 die nach Display und
Fahrleistung -Beweis Foto Displayangabe - nicht fällig war usw. usw......[verkleinern]