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Neueste Bewertungen für Mannheim im Bereich Geld & Recht

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Auf Empfehlung eines Steuerberaterbüros, welches wegen Arbeitsüberlastung einen weiteren Kunden nicht mehr aufnehmen konnte, wandte ich mich betreffend unserer Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2020 an die Steuerberaterin Frau Rogl. Zuvor hatte ich bei unserem Steuerberater, der seit mehreren Jahren recht zufriedenstellend unsere laufenden Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht hatte, vergeblich auf seine Bearbeitung, ebenfalls wegen Arbeitsüberlastung, für das zurückliegende Jahr 2020 gewartet. Frau Rogl war Mitte Juli diesen Jahres in der Lage mir, sowie meiner Ehefrau zuzusichern, dass sie diesen Auftrag auch in den kommenden Wochen übernehmen und erledigen könne. Leider aber verlief ihre Bearbeitung alles in allem alles andere als zufriedenstellend. So zum Beispiel nur der Textinhalt meiner Mail vom 30. August 2022 an Frau Rogl, der wie folgt lautete: Sehr geehrte Frau Rogl, um alles in der Welt, so etwas wie Ihre Handlungsweise haben wir in unserem ganzen langen Leben noch nicht erfahren müssen. Da bringen Sie uns am 12. August 2022 nur einen Teil Ihrer steuerlichen Bearbeitungen und gleichzeitig eine Rechnungsstellung für Ihre bisherigen und noch nicht zu Ende geführten Tätigkeiten. Ihr Rechnungsdatum datierten Sie zurück auf den 28. Juli 2022 mit Vermerk Ihrer Leistungserstellung auf 07.2022, unter sofortiger Zahlungsfälligkeit innerhalb von 8 Tagen. Schon vor Ihrer Abgabe hatten Sie uns gegenüber - für mich und meine Ehefrau völlig grundlos und unverständlich - erklärt, dass Sie keine weiteren steuerlichen Arbeiten mehr für uns ausführen werden. Für uns war und ist es klar gewesen, dass eine Zahlungsüberweisung unsererseits erst nach ganzer Bearbeitung unserer Einkommensteuer für 2020 fällig sein wird. So wie es auch in all den Vorjahren bei unserem Steuerbrater Herrn XXX der Fall gewesen war. Zudem, was die noch offenstehende Bearbeitung für unsere beiden Solaranlagen betrifft, hatten Sie uns versichert, dass Sie sich noch an unseren vormaligen Steuerberater Herrn XXX wenden müßten und erst alsdann unsere komplette Einkommensteuer für 2020 zu Ende führen könnten. Wie Sie uns gegenüber selbst erklärt hatten, war zu diesem Zeitpunkt die ganze Thematik Steuererklärung betreffend unserer Solaranlagen so gut wie Neuland, so zu sehen auch am Beispiel der Erzeugung von Solarstrom für eigene Zwecke. Unsererseits kam deshalb keinerlei Ablehnung, dass Sie sich nochmals an unseren ehemaligen Steuerberater Herrn XXX wenden müßten und um weitere Aufklärungen für die steuerliche Beantragung zu bitten. In diesem Zusammenhang konnten und mußten wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass eine Begleichung, oder auch Abschlagszahlung, erst nach endgültiger kompletter Bearbeitung bzw. weiterer Mitteilung Ihrerseits zu erfolgen hat und auch alsdann selbstverständlich erfolgen kann.
    Auf eigene gestrige Nachfrage beim Finanzamt Mannheim mußten wir erfahren, dass Sie bis dahin tatsächlich noch keinerlei Einreichung für unsere Einkommensteuer 2020 vorgenommen haben. Es sei denn, auf dem Wege an das Finanzamt kam es zu einem Zustellungsfehler. Dies jedoch können Sie, wenn Sie uns dies nicht abnehmen wollen, auch gerne direkt beim Finanzamt nachfragen, und zwar für Elster unter Telefonnummer 292-xxx, ein Herr xxxr; bzw. unter 292-xxx oder "-xxx, ein Herr xxx.
    Falls Sie jetzt dennoch ein gerichtliches Mahnverfahren für Ihre derzeit noch nicht berechtigte Forderung einleiten werden, dann können wir Ihnen versichern, auf rechtsanwaltlichem Wege uns gegen Ihre unberechtigte Vorgehensweise, in der Sie uns dabei sogar betrügerische Absicht unterstellen, mit allen Mitteln zu wehren! Für uns dadurch entstehende unnötige Mehrkosten müßten wir Sie alsdann zur Rechenschaft ziehen! Als Steuerberaterin dürfte Ihnen auch bewußt sein, dass Säumniszuschläge seitens des Finanzamtes nur vom Verursacher zu tragen sind, was hier dann der Fall wäre. Was Ihre Zahlungsaufforderung betrifft ist auch festzuhalten, dass Sie diese nicht in ordentlicher Art und Weise in formeller Umgangsform uns zugehen ließen, so z.B. erst einmal nur als Zahlungserinnerung. Sollten Sie also Ihre Vorgehensweise tatsächlich so weiterführen wollen, dann seien Sie unsererseits auch einer entsprechenden Bewertung im Internet sicher!
    Jetzt habe ich aber dennoch die Hoffnung, dass Sie ein Einsehen haben und sich Ihrer noch ausstehend erforderlichen Dienstleistung / Bearbeitung für unsere beiden Solaranlagen in beiderseitigem friedlichen Interesse annehmen werden.
    Auf mein soeben nochmals geführtes Telefongespräch mit Herrn xxx konnte er mir versichern, dass er Ihnen am kommenden Wochenende alle die von Ihnen an ihn gerichteten Nachfragen zu unseren beiden Solaranlagen noch zukommen lassen wird. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie alsdann in der Lage sein werden, unsere Einkommensteuererklärung für 2020 komplett abgearbeitet an das Finanzamt übersenden zu können. Im Übrigen stellte er mir auch in Aussicht, in Zukunft unsere beiden Solaranlagen als Liebhaberei führen zu können.
    Mit freundlichem Gruß
    Volker Back Leider kam es auch seitens Frau Rogl nach dieser an sie versandten Mail zu keiner weiteren erfolgreichen Bearbeitung. Aufgrund von Frau Rogls fehlender Kenntnisse zur Einreichung an das Finanzamt betreffend unserer zwei Solaranlagen konnte sie keine endgültige und vor allem fristgemäße Bearbeitung vornehmen. Dies führte schließlich dazu, dass wir ihr vor-schlagen mußten, einfach unsere vormaligen Angaben zu den Solaranlagen einzureichen. Allerdings war denn auch die Einreichungsfrist an das Finanzamt überschritten, sodass wir mit einem Säumniszuschlag von der LOK Baden-Württemberg belastet wurden. Mit unserer Mail vom 16. dieses Monats forderten wir deshalb Frau Rogl wie folgt auf: Sehr geehrte Frau Rogl, wir übergaben Ihnen als Steuerberaterin den Auftrag, unsere Einkommensteuererklärung von 2020 zu bearbeiten und fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.
    Das Sie dieser Eingabefrist nicht nachgekommen sind, liegt es nicht an uns, sondern bei Ihnen als Steuerberaterin.
    Wie fordern Sie daher auf, den Säumniszuschlag des Finanzamtes uns bis 21.11.2022 zu überweisen, oder auch direkt an das Finanzamt. Frau Rogl kam, wie von uns schon zu erwarten war, dieser berechtigten Forderung nicht nach. Wir erhielten auch trotz einer Nachfrage zu dieser Einkommensteuererklärung keine Erklärung/Rückantwort mehr von ihr, weshalb wir uns zu dieser negativen Bewertung gezwungen sahen. Aus unserem negativen Erlebnis heraus können wir diese Steuerberaterin alles, nur nicht weiterempfehlen, deshalb auch heute nachträglich meine Sterneänderung.

    geschrieben für:

    Steuerberater in Mannheim

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    31.
  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Mombel

    Sehr nett , prompte Abwicklung , gute Beratung !
    Einfach kompetent !
    Meine volle Empfehlung - sofort Geldauszahlung !

    geschrieben für:

    Leihhäuser / Schmuck in Mannheim

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    Doby Team Mannheim Danke für die nette Bewertung. Schade dass Sie nur einen Stern vergeben haben, ich hoffe das war so nicht geplant ;) Liebe Grüße vom Team Dobrzynski

    32.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von K_01

    Einer der schlimmsten Steuerberater überhaupt. Verlangt extrem hohe Gebühren für kaum Arbeit. Nicht zu empfehlen außer sie möchten ihr Geld aus dem Fenster schmeißen. Lieber kein Steuerberater als so einen wie diesen Mann Google Bewertungen hat er ausgeschaltet wahrscheinlich weil niemand mit ihm zufrieden ist.

    geschrieben für:

    Steuerberater in Mannheim

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    33.
  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Auf Empfehlung eines Steuerberaterbüros, welches wegen Arbeitsüberlastung einen weiteren Kunden nicht mehr aufnehmen konnte, wandte ich mich betreffend unserer Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2020 an die Steuerberaterin Frau Rogl. Zuvor hatte ich bei unserem Steuerberater, der seit mehreren Jahren recht zufriedenstellend unsere laufenden Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht hatte, vergeblich auf seine Bearbeitung, ebenfalls wegen Arbeitsüberlastung, für das zurückliegende Jahr 2020 gewartet. Frau Rogl war Mitte Juli diesen Jahres in der Lage mir, sowie meiner Ehefrau zuzusichern, dass sie diesen Auftrag auch in den kommenden Wochen übernehmen und erledigen könne. Leider aber verlief ihre Bearbeitung alles in allem alles andere als zufriedenstellend. So zum Beispiel nur der Textinhalt meiner Mail vom 30. August 2022 an Frau Rogl, der wie folgt lautete: Sehr geehrte Frau Rogl, um alles in der Welt, so etwas wie Ihre Handlungsweise haben wir in unserem ganzen langen Leben noch nicht erfahren müssen. Da bringen Sie uns am 12. August 2022 nur einen Teil Ihrer steuerlichen Bearbeitungen und gleichzeitig eine Rechnungsstellung für Ihre bisherigen und noch nicht zu Ende geführten Tätigkeiten. Ihr Rechnungsdatum datierten Sie zurück auf den 28. Juli 2022 mit Vermerk Ihrer Leistungserstellung auf 07.2022, unter sofortiger Zahlungsfälligkeit innerhalb von 8 Tagen. Schon vor Ihrer Abgabe hatten Sie uns gegenüber - für mich und meine Ehefrau völlig grundlos und unverständlich - erklärt, dass Sie keine weiteren steuerlichen Arbeiten mehr für uns ausführen werden. Für uns war und ist es klar gewesen, dass eine Zahlungsüberweisung unsererseits erst nach ganzer Bearbeitung unserer Einkommensteuer für 2020 fällig sein wird. So wie es auch in all den Vorjahren bei unserem Steuerbrater Herrn XXX der Fall gewesen war. Zudem, was die noch offenstehende Bearbeitung für unsere beiden Solaranlagen betrifft, hatten Sie uns versichert, dass Sie sich noch an unseren vormaligen Steuerberater Herrn XXX wenden müßten und erst alsdann unsere komplette Einkommensteuer für 2020 zu Ende führen könnten. Wie Sie uns gegenüber selbst erklärt hatten, war zu diesem Zeitpunkt die ganze Thematik Steuererklärung betreffend unserer Solaranlagen so gut wie Neuland, so zu sehen auch am Beispiel der Erzeugung von Solarstrom für eigene Zwecke. Unsererseits kam deshalb keinerlei Ablehnung, dass Sie sich nochmals an unseren ehemaligen Steuerberater Herrn XXX wenden müßten und um weitere Aufklärungen für die steuerliche Beantragung zu bitten. In diesem Zusammenhang konnten und mußten wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass eine Begleichung, oder auch Abschlagszahlung, erst nach endgültiger kompletter Bearbeitung bzw. weiterer Mitteilung Ihrerseits zu erfolgen hat und auch alsdann selbstverständlich erfolgen kann.
    Auf eigene gestrige Nachfrage beim Finanzamt Mannheim mußten wir erfahren, dass Sie bis dahin tatsächlich noch keinerlei Einreichung für unsere Einkommensteuer 2020 vorgenommen haben. Es sei denn, auf dem Wege an das Finanzamt kam es zu einem Zustellungsfehler. Dies jedoch können Sie, wenn Sie uns dies nicht abnehmen wollen, auch gerne direkt beim Finanzamt nachfragen, und zwar für Elster unter Telefonnummer 292-xxx, ein Herr xxxr; bzw. unter 292-xxx oder "-xxx, ein Herr xxx.
    Falls Sie jetzt dennoch ein gerichtliches Mahnverfahren für Ihre derzeit noch nicht berechtigte Forderung einleiten werden, dann können wir Ihnen versichern, auf rechtsanwaltlichem Wege uns gegen Ihre unberechtigte Vorgehensweise, in der Sie uns dabei sogar betrügerische Absicht unterstellen, mit allen Mitteln zu wehren! Für uns dadurch entstehende unnötige Mehrkosten müßten wir Sie alsdann zur Rechenschaft ziehen! Als Steuerberaterin dürfte Ihnen auch bewußt sein, dass Säumniszuschläge seitens des Finanzamtes nur vom Verursacher zu tragen sind, was hier dann der Fall wäre. Was Ihre Zahlungsaufforderung betrifft ist auch festzuhalten, dass Sie diese nicht in ordentlicher Art und Weise in formeller Umgangsform uns zugehen ließen, so z.B. erst einmal nur als Zahlungserinnerung. Sollten Sie also Ihre Vorgehensweise tatsächlich so weiterführen wollen, dann seien Sie unsererseits auch einer entsprechenden Bewertung im Internet sicher!
    Jetzt habe ich aber dennoch die Hoffnung, dass Sie ein Einsehen haben und sich Ihrer noch ausstehend erforderlichen Dienstleistung / Bearbeitung für unsere beiden Solaranlagen in beiderseitigem friedlichen Interesse annehmen werden.
    Auf mein soeben nochmals geführtes Telefongespräch mit Herrn xxx konnte er mir versichern, dass er Ihnen am kommenden Wochenende alle die von Ihnen an ihn gerichteten Nachfragen zu unseren beiden Solaranlagen noch zukommen lassen wird. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie alsdann in der Lage sein werden, unsere Einkommensteuererklärung für 2020 komplett abgearbeitet an das Finanzamt übersenden zu können. Im Übrigen stellte er mir auch in Aussicht, in Zukunft unsere beiden Solaranlagen als Liebhaberei führen zu können.
    Mit freundlichem Gruß
    Volker Back Leider kam es auch seitens Frau Rogl nach dieser an sie versandten Mail zu keiner weiteren erfolgreichen Bearbeitung. Aufgrund von Frau Rogls fehlender Kenntnisse zur Einreichung an das Finanzamt betreffend unserer zwei Solaranlagen konnte sie keine endgültige und vor allem fristgemäße Bearbeitung vornehmen. Dies führte schließlich dazu, dass wir ihr vor-schlagen mußten, einfach unsere vormaligen Angaben zu den Solaranlagen einzureichen. Allerdings war denn auch die Einreichungsfrist an das Finanzamt überschritten, sodass wir mit einem Säumniszuschlag von der LOK Baden-Württemberg belastet wurden. Mit unserer Mail vom 16. dieses Monats forderten wir deshalb Frau Rogl wie folgt auf: Sehr geehrte Frau Rogl, wir übergaben Ihnen als Steuerberaterin den Auftrag, unsere Einkommensteuererklärung von 2020 zu bearbeiten und fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.
    Das Sie dieser Eingabefrist nicht nachgekommen sind, liegt es nicht an uns, sondern bei Ihnen als Steuerberaterin.
    Wie fordern Sie daher auf, den Säumniszuschlag des Finanzamtes uns bis 21.11.2022 zu überweisen, oder auch direkt an das Finanzamt. Frau Rogl kam, wie von uns schon zu erwarten war, dieser berechtigten Forderung nicht nach. Wir erhielten auch trotz einer Nachfrage zu dieser Einkommensteuererklärung keine Erklärung/Rückantwort mehr von ihr, weshalb wir uns zu dieser negativen Bewertung gezwungen sahen. Aus unserem negativen Erlebnis heraus können wir diese Steuerberaterin alles, nur nicht weiterempfehlen, deshalb auch heute nachträglich meine Sterneänderung.

    geschrieben für:

    Steuerberater in Mannheim

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    34.
  5. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Verbraucherzentralen sind eine gute, sinnvolle Institution.
    Auch dort kann eine Beratung zu einer sinnvollen Klärung führen.
    Anwälte sind dort ebenfalls, sie führen eine gründliche Beratung durch.
    Einen Anwalt muss man sich also erst einmal nicht unbedingt suchen.
    Die Beratungszeit ist nicht kostenlos.
    Sie kann je nach Beratung, zwischen 22,- €, 33,- €, 60,- €, 160,- € inklusive MwSt. kosten.
    Die Beratung ist gründlich und sachlich fundiert.
    Mietprobleme, Versicherungen, Verträge usw. können bei Unstimmigkeiten überprüft werden.
    Energiesparprüfungen sind kostenlos, aber eine längere Wartezeit muss einkalkuliert werden.
    Inzwischen erfolgt auch Beratung bei Internet-Kriminalität. Über weitere Vorgehensweisen dazu.
    Dazu gehört auch missbräuchliche Nutzung fremder Mailadressen. Und diese Nutzung kann sehr üble Folgen haben. Das nennt man dann kriminelle Nutzung.
    Eine Anmeldung für einen Beratungstermin muss erfolgen.
    In Mannheim erfolgt die Beratung mittwochs zwischen 13 und 17 Uhr, das nur mit Termin.
    Auch für Mannheimer ist die Beratungsstelle nicht einfach zu finden.
    Sie ist in den Quadraten N4 13-14.
    Hilfe in einer sehr unschönen Angelegenheit, habe ich dort gefunden.
    Die Klärung ist noch nicht abgeschlossen. Es war richtig, gegen diese Art "Belästigung" Hilfe zu holen.
    Unsicherheit und Sorge wird sehr schnell genommen. Die Beratung ist sachlich und freundlich.
    Die Sorgen von Kunden werden sehr ernst genommen.

    geschrieben für:

    Verbraucherberatung in Mannheim

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    Sedina Glückwunsch zum Grünen Daumen.
    Hoffentlich bleiben mir "unschöne Angelegenheiten" erspart ....
    ubier Es handelt sich um einen als gemeinnützig anerkannten Verein aus Stuttgart mit verschiedenen Standorten in BW. Soweit ersichtlich werden keine Beratungshilfescheine anerkannt, also kann die Beratung durch einen Anwalt deutlich günstiger sein. Bei telefonischer Beratung können sich die über die Telefonrechnung abgerechneten Gebühren ganz schön läppern…
    Sedina Vermutlich erweckt das Wort "Verein" weniger Schwellenangst.....

    bestätigt durch Community

    35.
  6. Userbewertung: 4 von 5 Sternen

    Postbankkunden haben doch manchmal einiges zu klären.
    Diese Filiale wird von mir meist genutzt.
    Schnelle und freundliche Beratung ist wichtig und bringt doch Kundenbindung.
    Überweisungen, Kontoauszüge, am Terminal schnell erledigt.
    Briefmarken sind erhältlich und Pakete werden ebenfalls angenommen zum Versand.
    Leider ist öfter Anstehen angesagt.
    Für Kundengespräche ist ein Termin erforderlich, das klappt gut.
    Die Filiale ist barrierefrei.

    geschrieben für:

    Banken / Geldautomaten in Mannheim

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    36.
  7. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Es war einfach klasse was Herr Ketterl für uns gefunden hat. Andere haben es nicht hinbekommen. Diese Firma ist nur zu empfehlen auch wenn es schwierig ist es gibt immer eine Lösung.

    geschrieben für:

    Finanzberatung in Mannheim

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    37.
  8. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Es war einfach klasse was Herr Ketterl für uns gefunden hat. Andere haben es nicht hinbekommen. Diese Firma ist nur zu empfehlen auch wenn es schwierig ist es gibt immer eine Lösung.

    geschrieben für:

    Finanzberatung in Mannheim

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    38.
  9. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Team gemacht! Nun bin ich schuldenfrei und kann in ein neues Leben starten!

    Danke!

    geschrieben für:

    Schuldnerberatungen in Mannheim

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    39.
  10. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Die Notation Dr. Melanie Spies und ihre Mitarbeiter waren zu jederzeit freundlich, zuvorkommend und kompetent.
    Wir würden sie zu jederzeit weiter empfehlen. Vielen Dank für die tolle Beratung und Abwicklung unserer Angelegenheiten.
    Fam. Brand

    geschrieben für:

    Notare in Mannheim

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    40.