Scholes hatte den Auftrag, eine qualitativ hochwertige muttersprachliche englische Übersetzung eines umfangreichen wissenschaftlichen Werks zu erstellen. Geliefert wurde eine unbrauchbare, unvollständige Übersetzung, die nachweislich von ihrem deutschsprachigen Ehemann Greb angefertigt wurde. Scholes, Mitglied des BDÜ und Sprachdozentin an der Universität Bremen, beharrt darauf, dass sie die Urheberin der mangelhaften Übersetzerin ist. Damit ist sie eine Plagiatorin. Zudem liegt wohl auch ein unlauterer Wettbewerb vor.
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