Kann man machen, muss man aber nicht. Wir waren sehr unzufrieden.
1. man muss einen Kostenvoranschlag bezahlen - Vor Ort und Sofort! ... mind. 100 Euro - das ist ja noch OK, weil man als Kunde in der Annahme ist, dass die KVA-Kosten mit Reparaturauftrag dann verrechnet werden - Aber NEIN, wo gibt es denn sowas, war die Antwort vom Chef.
Überall! - in allen Branchen zBsp. Autobranche, werden Kosten für einen KVA bei Auftragserteilung mit verrechnet. Hier nicht. Ich würde gerne das Wort... weiterlesen
"A...." schreiben, darf es aber aus rechtlichen Gründen nicht. Die Reparatur wurde dann 4 Monate nach KVA-Erstellung ausgeführt.
Weiterhin handelte es sich bei uns um einen Haftpflichtschaden mit Kostenübernahme der Versicherung. Diese Kostenübernahme reichten wir der Firma Repschläger auch per E-Mail bei Auftragserteilung ein. Also gingen wir als Kunde auch davon aus, dass die Rechnungsstellung direkt an die Versicherung erfolgt - lag ja schließlich alles vor!
Der Chef übernahm die Reparatur selbst. Ein Austausch von 2 Türen. erforderte jetzt keine große Fachkunst, somit kann ich zu fachlichen Qualitäten keine Aussage treffen. Bei Fertigstellung verlange er dann die Reparaturkosten in bar oder per EC. Wie bitte?, (Teil 1)[verkleinern]