Mit Kanonen auf Spatzen und anderer Wahnsinn und Behördenwillkür die Seinesgleichen sucht.
Mit einem Weiterbewilligungsantrag für das 2. Halbjahr 2013 wurden auch die geforderten Kontoauszüge für die zurückliegenden 2 Monate eingereicht und zwar als Kopie in Form von Onlineauszügen, die wohl auch in der Vergangenheit akzeptiert wurden.
Gefordert wurden, man lese: Originale oder Kopien von originalen.
Zwei Wochen bekam Kunde S. von Sachbearbeiter Herrn V. ( ob der Name ausgeschrieben werden... weiterlesen
darf lasse ich hier mal offen ) eine Mitteilung darüber, dass diese Ausdrucke nicht akzeptiert werden da davon auszugehen ist, dass die nicht fälschungssicher sind.
Kunde S. werte sich mit Hinweis darauf, dass er wegen Onlinebanking über keine Kontoauszüge mehr verfügt und er nicht bereit ist auf seine Kosten neue zu beantragen und die wie im vorliegenden Fall auch in der Vergangenheit angenommen wurden.
Nach weiterem Hin und her sah sich Herr S. genötigt um seine Familie nicht zu gefährden, Kontoauszüge bei der Bank kostenpflichtig einzuholen.
Von diesen Originalen wurden dann; weil ja so gefordert Kopien mit einem Farbdrucker hergestellt, da bekanntlich Unterschriften und Stempel im Schwarz/ Weiss sehr schlecht erkennbar bleiben.
Wer jetzt denkt, dass das Thema gegessen ist, der irrt gewaltig.
Mit weiterem Schreiben wurde Herrn S. mitgeteilt, dass der Antrag auch weiterhin nicht bearbeitet wird, da die beglaubugten Kontobewegen der Bank nicht akzeptiert werden können, das es sich unter anderem um einen wörtlich: Minderwertigen Farbdruck handelt und ebenfalls noch Kontoauszüge der Lebensgefährtin fehlen. ( Dies ist ihn fast fünf Wochen später eingefallen )
Da die Jobcenter unverzüglich handeln müssen und für die Zwischenzeit der Bearbeitung ein entsprechendes Darlehen beantragt wurde und auch dieses abgelehnt wurde hat Herr S Strafanzeige wegen Nötigung im Amt, Körperverletzung im Amt bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Mittlerweile liegt Herrn S. vom Jobcenter Hemer ein Versagungsbescheid vor in dem sämtliche Leistungen gestrichen wurden, wegen fehlender Mitwirkungspflichten.
Man beachte dabei aber, dass Banknachweise in Form von Onlineausdrucken, Kopien vom Original in schlechter Farbkopien der beglaubigten Originalen der Bank, sowie nochmals die Originalen der Bank vorliegen.
Da der Familie die gesamte Lebensgrundlage entzogen wurde weil der Sachbearbeiter die Meinung vertritt in seinem Ermessen gehandelt zu haben und auch dem zahlenden Steuerzahler Rechenschaft schuldig ist.
Da Herr S. wie dem Jobcenter bekannt ist kronisch Herzkrank ist und hier auch nicht mehr versichert ist, kann er auf seine lebensnotwendigen Medikamente nicht mehr zurückgreifen, die ihm bereits seit 10 Tagen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Dieses nur zur Anmerkung, sollte einer auf die Idee kommen, dass er ja Arbeiten gehen kann.
Eine erweiterte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist ebenfalls anhängig.
Diese Vorwürfe an einer korrupten Behörde können lückenlos belegt, dass Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und auch der Name der Rechtsanwältin benannt werden.
Jeder der Hilfe benötigt sollte diese auch erhalten und nicht einer Behördenwillkür ausgesetzt werden.
Wer Zweifel an der Richtigkeit der Bescheide hat, hat immer die Möglichkeit kostenfrei einen Anwalt aufzusuchen.
http://www.youtube.com/watch?v=fg3fwH4Qvsw&hd=1[verkleinern]