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Neueste Bewertungen für Magdeburg im Bereich Geld & Recht

  1. Userbewertung: 5 von 5 Sternen
    von UlWeZi

    Unkomplizierte Terminvereinbarung. Auf die Minute wurde der Termin eingehalten. Die Erklärungen zum Vertrag waren
    ausführlich. Angenehme Erfahrung.

    geschrieben für:

    Notare in Magdeburg

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    91.
  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    W A R N U N G an alle Rechtsuchenden!
    Seit zwei Jahren werde ich systematisch von dem mir gegen meinen Willen aufgedrängten RA Heinz-Peter Günther massiv geschädigt.
    Bei einer (rechtwidrigen und nach 10 Tagen aufgehobenen) Inhaftierung im Oktober 2015 weigerte er sich überhaupt tätig zu werden und teilte meinen Angehörigen mit, dass er mich nicht vertreten könne, da ich mit ihm keine Honorarvereinbarung abschließen wollte. Bereits diese Untätigkeit war erkennbar berufsrechtswidrig, da er aufgrund seiner Beiordnung seine Vergütung aus der Staatskasse erhielt und offensichtlich unter Ausnutzung meiner Notsituation ein erhöhtes Honorar erzielen wollte, auf welches kein gesetzlicher Anspruch bestand.
    Kurzerhand ließ er mich vor dem Haftrichter in Braunschweig sitzen und tauchte unter. Später stellte er sogar noch einen Entpflichtungsantrag, den er nicht begründete. Nachdem später zwölf lukrative Hauptverhandlungstermine durch das Amtsgericht Bernburg anberaumt wurden, erschien er überraschend völlig unvorbereitet und ohne Akten; stellte weder Befangenheits- noch Beweisanträge, so dass ich mich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf meine Kosten vertreten lassen musste. Darüber hinaus behinderte er massiv die Verteidigung, indem er mir das Fragerecht abschnitt und mich anbrüllte; wohl um mit seinem servilen Habitus dem unqualifiziert agierenden Amtsrichter und dem ebenso unvorbereiteten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu gefallen. Bei der Vernehmung der Sachverständigen Dr. Christine Wildt - die nach Aktenlage ein objektiv falsches Gesundheitszeugnis erstellt hatte - behinderte er mich gezielt, indem er mich anschrie.
    In der Berufungsverhandlung vollzog sich dasselbe Trauerspiel: RA Günther erschien erneut unvorbereitet ohne Akten und hatte heimlich gegen meinen Willen Berufung eingelegt. Anlässlich eines Verhandlungstermins im Oktober 2017 verließ er schließlich vorzeitig das Landgericht Magdeburg, da zeitgleich einen anderen Mandanten betreuen wollte. Bei seinem Schlussvortrag wiederholte er einfach den Vortrag meines Wahlverteidigers. Allerdings verwechselt er einige Tatbestände, da mangels Kenntnis der Anklageschrift (er erschien wiederholt ohne jegliche Unterlagen) die angeklagten Taten nicht genau auseinanderzuhalten wusste.
    Nach Beendigung der Berufungsverhandlung untersagte ich ihm mündlich wie auch schriftlich Revision einzulegen. Erneut handelte er gegen diese Anweisung (§ 297 Strafprozessordnung) und beleidigte mich mit den Worten " … dass ich einen an der Klatsche haben würde". Später teilte er mir noch schriftlich mit, dass er Revision eingelegt habe, da meine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel ziehen würde.
    Der Vorgang wurde zur Prüfung an die Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Nach Beendigung des Vorganges werde ich gegen Rechtsanwalt Günter Anzeige wegen des Tatverdachts des Parteiverrates erstatten und über den Vorgang auf einer separaten Website (URL wird in diesem Forum mitgeteilt) über den Verlauf des Ermittlungs- und eiens etwaigen Klageerzwingungsverfahrens berichten.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Magdeburg

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    92.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    W A R N U N G an alle Rechtsuchenden!
    Seit zwei Jahren werde ich systematisch von dem mir gegen meinen Willen aufgedrängten RA Heinz-Peter Günther massiv geschädigt.
    Bei einer (rechtwidrigen und nach 10 Tagen aufgehobenen) Inhaftierung im Oktober 2015 weigerte er sich überhaupt tätig zu werden und teilte meinen Angehörigen mit, dass er mich nicht vertreten könne, da ich mit ihm keine Honorarvereinbarung abschließen wollte. Bereits diese Untätigkeit war erkennbar berufsrechtswidrig, da er aufgrund seiner Beiordnung seine Vergütung aus der Staatskasse erhielt und offensichtlich unter Ausnutzung meiner Notsituation ein erhöhtes Honorar erzielen wollte, auf welches kein gesetzlicher Anspruch bestand.
    Kurzerhand ließ er mich vor dem Haftrichter in Braunschweig sitzen und tauchte unter. Später stellte er sogar noch einen Entpflichtungsantrag, den er nicht begründete. Nachdem später zwölf lukrative Hauptverhandlungstermine durch das Amtsgericht Bernburg anberaumt wurden, erschien er überraschend völlig unvorbereitet und ohne Akten; stellte weder Befangenheits- noch Beweisanträge, so dass ich mich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf meine Kosten vertreten lassen musste. Darüber hinaus behinderte er massiv die Verteidigung, indem er mir das Fragerecht abschnitt und mich anbrüllte; wohl um mit seinem servilen Habitus dem unqualifiziert agierenden Amtsrichter und dem ebenso unvorbereiteten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu gefallen. Bei der Vernehmung der Sachverständigen Dr. Christine Wildt - die nach Aktenlage ein objektiv falsches Gesundheitszeugnis erstellt hatte - behinderte er mich gezielt, indem er mich anschrie.
    In der Berufungsverhandlung vollzog sich dasselbe Trauerspiel: RA Günther erschien erneut unvorbereitet ohne Akten und hatte heimlich gegen meinen Willen Berufung eingelegt. Anlässlich eines Verhandlungstermins im Oktober 2017 verließ er schließlich vorzeitig das Landgericht Magdeburg, da zeitgleich einen anderen Mandanten betreuen wollte. Bei seinem Schlussvortrag wiederholte er einfach den Vortrag meines Wahlverteidigers. Allerdings verwechselt er einige Tatbestände, da mangels Kenntnis der Anklageschrift (er erschien wiederholt ohne jegliche Unterlagen) die angeklagten Taten nicht genau auseinanderzuhalten wusste.
    Nach Beendigung der Berufungsverhandlung untersagte ich ihm mündlich wie auch schriftlich Revision einzulegen. Erneut handelte er gegen diese Anweisung (§ 297 Strafprozessordnung) und beleidigte mich mit den Worten " … dass ich einen an der Klatsche haben würde". Später teilte er mir noch schriftlich mit, dass er Revision eingelegt habe, da meine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel ziehen würde.
    Der Vorgang wurde zur Prüfung an die Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Nach Beendigung des Vorganges werde ich gegen Rechtsanwalt Günter Anzeige wegen des Tatverdachts des Parteiverrates erstatten und über den Vorgang auf einer separaten Website (URL wird in diesem Forum mitgeteilt) über den Verlauf des Ermittlungs- und eiens etwaigen Klageerzwingungsverfahrens berichten.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Magdeburg

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    93.
  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    W A R N U N G an alle Rechtsuchenden!
    Seit zwei Jahren werde ich systematisch von dem mir gegen meinen Willen aufgedrängten RA Heinz-Peter Günther massiv geschädigt.
    Bei einer (rechtwidrigen und nach 10 Tagen aufgehobenen) Inhaftierung im Oktober 2015 weigerte er sich überhaupt tätig zu werden und teilte meinen Angehörigen mit, dass er mich nicht vertreten könne, da ich mit ihm keine Honorarvereinbarung abschließen wollte. Bereits diese Untätigkeit war erkennbar berufsrechtswidrig, da er aufgrund seiner Beiordnung seine Vergütung aus der Staatskasse erhielt und offensichtlich unter Ausnutzung meiner Notsituation ein erhöhtes Honorar erzielen wollte, auf welches kein gesetzlicher Anspruch bestand.
    Kurzerhand ließ er mich vor dem Haftrichter in Braunschweig sitzen und tauchte unter. Später stellte er sogar noch einen Entpflichtungsantrag, den er nicht begründete. Nachdem später zwölf lukrative Hauptverhandlungstermine durch das Amtsgericht Bernburg anberaumt wurden, erschien er überraschend völlig unvorbereitet und ohne Akten; stellte weder Befangenheits- noch Beweisanträge, so dass ich mich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf meine Kosten vertreten lassen musste. Darüber hinaus behinderte er massiv die Verteidigung, indem er mir das Fragerecht abschnitt und mich anbrüllte; wohl um mit seinem servilen Habitus dem unqualifiziert agierenden Amtsrichter und dem ebenso unvorbereiteten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu gefallen. Bei der Vernehmung der Sachverständigen Dr. Christine Wildt - die nach Aktenlage ein objektiv falsches Gesundheitszeugnis erstellt hatte - behinderte er mich gezielt, indem er mich anschrie.
    In der Berufungsverhandlung vollzog sich dasselbe Trauerspiel: RA Günther erschien erneut unvorbereitet ohne Akten und hatte heimlich gegen meinen Willen Berufung eingelegt. Anlässlich eines Verhandlungstermins im Oktober 2017 verließ er schließlich vorzeitig das Landgericht Magdeburg, da zeitgleich einen anderen Mandanten betreuen wollte. Bei seinem Schlussvortrag wiederholte er einfach den Vortrag meines Wahlverteidigers. Allerdings verwechselt er einige Tatbestände, da mangels Kenntnis der Anklageschrift (er erschien wiederholt ohne jegliche Unterlagen) die angeklagten Taten nicht genau auseinanderzuhalten wusste.
    Nach Beendigung der Berufungsverhandlung untersagte ich ihm mündlich wie auch schriftlich Revision einzulegen. Erneut handelte er gegen diese Anweisung (§ 297 Strafprozessordnung) und beleidigte mich mit den Worten " … dass ich einen an der Klatsche haben würde". Später teilte er mir noch schriftlich mit, dass er Revision eingelegt habe, da meine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel ziehen würde.
    Der Vorgang wurde zur Prüfung an die Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Nach Beendigung des Vorganges werde ich gegen Rechtsanwalt Günter Anzeige wegen des Tatverdachts des Parteiverrates erstatten und über den Vorgang auf einer separaten Website (URL wird in diesem Forum mitgeteilt) über den Verlauf des Ermittlungs- und eiens etwaigen Klageerzwingungsverfahrens berichten.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Magdeburg

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    94.
  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

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    Seit zwei Jahren werde ich systematisch von dem mir gegen meinen Willen aufgedrängten RA Heinz-Peter Günther massiv geschädigt.
    Bei einer (rechtwidrigen und nach 10 Tagen aufgehobenen) Inhaftierung im Oktober 2015 weigerte er sich überhaupt tätig zu werden und teilte meinen Angehörigen mit, dass er mich nicht vertreten könne, da ich mit ihm keine Honorarvereinbarung abschließen wollte. Bereits diese Untätigkeit war erkennbar berufsrechtswidrig, da er aufgrund seiner Beiordnung seine Vergütung aus der Staatskasse erhielt und offensichtlich unter Ausnutzung meiner Notsituation ein erhöhtes Honorar erzielen wollte, auf welches kein gesetzlicher Anspruch bestand.
    Kurzerhand ließ er mich vor dem Haftrichter in Braunschweig sitzen und tauchte unter. Später stellte er sogar noch einen Entpflichtungsantrag, den er nicht begründete. Nachdem später zwölf lukrative Hauptverhandlungstermine durch das Amtsgericht Bernburg anberaumt wurden, erschien er überraschend völlig unvorbereitet und ohne Akten; stellte weder Befangenheits- noch Beweisanträge, so dass ich mich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf meine Kosten vertreten lassen musste. Darüber hinaus behinderte er massiv die Verteidigung, indem er mir das Fragerecht abschnitt und mich anbrüllte; wohl um mit seinem servilen Habitus dem unqualifiziert agierenden Amtsrichter und dem ebenso unvorbereiteten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu gefallen. Bei der Vernehmung der Sachverständigen Dr. Christine Wildt - die nach Aktenlage ein objektiv falsches Gesundheitszeugnis erstellt hatte - behinderte er mich gezielt, indem er mich anschrie.
    In der Berufungsverhandlung vollzog sich dasselbe Trauerspiel: RA Günther erschien erneut unvorbereitet ohne Akten und hatte heimlich gegen meinen Willen Berufung eingelegt. Anlässlich eines Verhandlungstermins im Oktober 2017 verließ er schließlich vorzeitig das Landgericht Magdeburg, da zeitgleich einen anderen Mandanten betreuen wollte. Bei seinem Schlussvortrag wiederholte er einfach den Vortrag meines Wahlverteidigers. Allerdings verwechselt er einige Tatbestände, da mangels Kenntnis der Anklageschrift (er erschien wiederholt ohne jegliche Unterlagen) die angeklagten Taten nicht genau auseinanderzuhalten wusste.
    Nach Beendigung der Berufungsverhandlung untersagte ich ihm mündlich wie auch schriftlich Revision einzulegen. Erneut handelte er gegen diese Anweisung (§ 297 Strafprozessordnung) und beleidigte mich mit den Worten " … dass ich einen an der Klatsche haben würde". Später teilte er mir noch schriftlich mit, dass er Revision eingelegt habe, da meine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel ziehen würde.
    Der Vorgang wurde zur Prüfung an die Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Nach Beendigung des Vorganges werde ich gegen Rechtsanwalt Günter Anzeige wegen des Tatverdachts des Parteiverrates erstatten und über den Vorgang auf einer separaten Website (URL wird in diesem Forum mitgeteilt) über den Verlauf des Ermittlungs- und eiens etwaigen Klageerzwingungsverfahrens berichten.

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    95.
  6. Userbewertung: 5 von 5 Sternen
    von info803

    Super Service und kompetente Beratung. Außerdem steht ein tolles Büro für die Beratung zur Verfügung. Gerne wieder.

    geschrieben für:

    Versicherungen / Versicherungsmakler in Magdeburg

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    96.
  7. Userbewertung: 4 von 5 Sternen

    via Android


    Sehr freundlich und hilfsbereit ich sage nur noch okay

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    Banken / Geldautomaten in Magdeburg

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    97.
  8. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    W A R N U N G an alle Rechtsuchenden!
    Seit zwei Jahren werde ich systematisch von dem mir gegen meinen Willen aufgedrängten RA Heinz-Peter Günther massiv geschädigt.
    Bei einer (rechtwidrigen und nach 10 Tagen aufgehobenen) Inhaftierung im Oktober 2015 weigerte er sich überhaupt tätig zu werden und teilte meinen Angehörigen mit, dass er mich nicht vertreten könne, da ich mit ihm keine Honorarvereinbarung abschließen wollte. Bereits diese Untätigkeit war erkennbar berufsrechtswidrig, da er aufgrund seiner Beiordnung seine Vergütung aus der Staatskasse erhielt und offensichtlich unter Ausnutzung meiner Notsituation ein erhöhtes Honorar erzielen wollte, auf welches kein gesetzlicher Anspruch bestand.
    Kurzerhand ließ er mich vor dem Haftrichter in Braunschweig sitzen und tauchte unter. Später stellte er sogar noch einen Entpflichtungsantrag, den er nicht begründete. Nachdem später zwölf lukrative Hauptverhandlungstermine durch das Amtsgericht Bernburg anberaumt wurden, erschien er überraschend völlig unvorbereitet und ohne Akten; stellte weder Befangenheits- noch Beweisanträge, so dass ich mich durch einen qualifizierten Rechtsanwalt auf meine Kosten vertreten lassen musste. Darüber hinaus behinderte er massiv die Verteidigung, indem er mir das Fragerecht abschnitt und mich anbrüllte; wohl um mit seinem servilen Habitus dem unqualifiziert agierenden Amtsrichter und dem ebenso unvorbereiteten Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu gefallen. Bei der Vernehmung der Sachverständigen Dr. Christine Wildt - die nach Aktenlage ein objektiv falsches Gesundheitszeugnis erstellt hatte - behinderte er mich gezielt, indem er mich anschrie.
    In der Berufungsverhandlung vollzog sich dasselbe Trauerspiel: RA Günther erschien erneut unvorbereitet ohne Akten und hatte heimlich gegen meinen Willen Berufung eingelegt. Anlässlich eines Verhandlungstermins im Oktober 2017 verließ er schließlich vorzeitig das Landgericht Magdeburg, da zeitgleich einen anderen Mandanten betreuen wollte. Bei seinem Schlussvortrag wiederholte er einfach den Vortrag meines Wahlverteidigers. Allerdings verwechselt er einige Tatbestände, da mangels Kenntnis der Anklageschrift (er erschien wiederholt ohne jegliche Unterlagen) die angeklagten Taten nicht genau auseinanderzuhalten wusste.
    Nach Beendigung der Berufungsverhandlung untersagte ich ihm mündlich wie auch schriftlich Revision einzulegen. Erneut handelte er gegen diese Anweisung (§ 297 Strafprozessordnung) und beleidigte mich mit den Worten " … dass ich einen an der Klatsche haben würde". Später teilte er mir noch schriftlich mit, dass er Revision eingelegt habe, da meine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel ziehen würde.
    Der Vorgang wurde zur Prüfung an die Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Nach Beendigung des Vorganges werde ich gegen Rechtsanwalt Günter Anzeige wegen des Tatverdachts des Parteiverrates erstatten und über den Vorgang auf einer separaten Website (URL wird in diesem Forum mitgeteilt) über den Verlauf des Ermittlungs- und eiens etwaigen Klageerzwingungsverfahrens berichten.

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Magdeburg

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    98.
  9. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Leider sind die Sprechzeiten nirgendwo zu erfahren, dies ist ein großes Manko!

    geschrieben für:

    Finanzamt und Finanzbehörden in Halle an der Saale

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    99.
  10. Userbewertung: 5 von 5 Sternen

    Naja , jeder braucht wohl irgendwie einem Anwalt heutzutage- dem er vertraut. Der halt nicht nur seine eigenen Honorare im Blick hat , sondern auch der Mensch der vor ihm sitzt. Naja,und das ist halt meiner.Kompetente Beratung , schnelle Termine und vor allem sehr viel Herzblut .

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Magdeburg

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    100.