In der Holz-Waschanlage wurde mein Auto beschädigt (Scheibenwischergestänge gebrochen), das Auto ist zwar ein älteres Modell, aber hatte in der Woche davor TÜV. Es war also vor der Einfahrt alles einwandfrei. Der Schaden wird von der Geschäftsleitung nicht übernommen. Anscheinend bin ich kein Einzelfall dem das in einer Waschanlage passiert, allerdings könnte man Schäden leicht verhindern, wenn man über vorstehende Scheibenwischer eine Plastikschutzhülle überzieht, dann können die Waschbürsten... weiterlesen
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