Meine Anfragen werden schlichtweg ignoriert. Auf die korrigierte Nebenkostenabrechnung warte ich bis heute...
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Meine Anfragen werden schlichtweg ignoriert. Auf die korrigierte Nebenkostenabrechnung warte ich bis heute...
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Hausverwaltung Beier ist schon 12 Jahre für uns tätig.
Ich verstehe die negativen Bewertungen überhaupt nicht.Die meisten negativen Bewertungen kommen bestimmt von Eigentümer,die nicht im Hause wohnen und nur vermietet haben.Aber das Leben spielt sich hier im Hause ab,Tag für Tag.Ich persöhnlich kann mich als Eigentümer,der in der eigenen Wohnung lebt,überhaupt nicht beschweren.
Wenn was anliegt hat er ein offenes Ohr für alles und es wird erledigt.
Durch Corona dauert manches ein wenig länger.Und unsere Eigentümerversammlungen laufen
normal ab,wenn man sich an die Protokolle hält.
F.K.
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Warnung vor dieser Hausverwaltung aufgrund mehrerer
nachweisbarer Vorkommnisse
Zusendung unvollständiger Jahresabrechnungen - statt auf
Anforderung vollständige Jahresabrechnungen zur Verfügung
zu stellen, wurden Kinder- und Hausmärchen von Jakob und
Wilhelm Grimm und zwar 101 Seiten übermittelt.
Weigerung, Guthaben zu erstatten - stattdessen willkürliche
unabgesprochene und nicht nachvollziehbare Umbuchungen
Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung in die
Geschäftsräume der... weiterlesen
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Die Hausverwaltung Vest (Herr Beier) tritt immer als absoluter Rechthaber auf, lässt keine anderen Meinungen gelten und kommt seinen Pflichten sehr schlecht nach. Außerdem werden von im für alle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten besondere Verwaltergebühren berechnet. Die Abrechnungen sind auch sehr unübersichtlich oder sollte ich sagen undurchsichtig. Er ist frech und unverschämt in seinen Handlungen.
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Herr Beier kommt sich bei Eigentümerversammlungen vor als sei er Chef der Eigentümergemeinschaft, er ändert die Tagesordnung nach seinen eigenen Vorstellungen.
Herr Beier ist unfreundlich anmaßend und unverschämt, er versteht sich wohl nicht als Dienstleister und vergisst, dass er die Interessen der Eigentümer zu vertreten hat.
Die an ihn übertragenen Aufgaben werden über Monate verschleppt.
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Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muß Neutralität wahren
Der Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt die Interessen der
Wohnungseigentümergemeinschaft und somit aller Wohnungseigentümer. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muß der Wohnungseigentumsverwalter neutral sein. Diese Pflicht hat ihre Grundlage im Verwaltervertrag (Kammergericht Berlin, Beschluß vom 07.03.2001, Az.: 24 W 6265/00). Leider kommt es immer wieder dazu,... weiterlesen
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