Vereinbart war, ein Urteil sprechen zu lassen.
Gegen den Willen der Mandantschaft und ohne diese zu informieren, stimmt die Rechtsanwältin einer Mediation zu und nimmt an dieser teil ohne Mandantschaft.
Gegen den Willen der Mandantschaft wird ein sogenannter Vergleich abgeschlossen.
Von der Gegenseite erfährt die Mandantschaft davon Monate später und ist entsetzt.
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