NICHT ZU EMPFEHLEN! – Wegen der Tatsache, dass Anwälte negative Bewertungen bei den Anbietern von Bewertungsportalen in der Regel erfolgreich löschen lassen können, wenn man die Vorfälle, die man dort erlebt hat, im Detail schildert, weil sie sich darauf konzentrieren, dass es ja „Tatsachen-Behauptungen“ seien [schon pervertiert, nicht wahr, denn in dem Wort steckt eigentlich das Wort „Tatsachen“ drin, was dann aber als nicht beweisbaren Behauptungen hingestellt wird], die sie dann unter diesem... weiterlesen
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