Am 24. November 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Musterklage gegen die Sparkasse Zwickau verhandelt. In den wesentlichen Punkten ist der BGH der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen gefolgt. Die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse Zwickau ist unwirksam.
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