Abrechnung einer nicht vorher beauftragten Leistung (TV-Befahrung), obwohl wir nur die Druckprüfung nach DIN EN 1610 beauftragt hatten - Unternehmen kommuniziert nun nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung schriftlich, dass dies mündlich vorab kommuniziert worden sein, ohne dafür Belege zu haben, und dass sie die Leistung als seriöses Unternehmen so haben ausführen müssen (dann muss man es seriöserweise auch entsprechend so im Vorfeld kommunizieren, was nicht erfolgte); außerdem im... weiterlesen
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