Kurz vorweg: das Recht auf Nachbesserung ist im BGB unter §439 geregelt. Dies besagt, dass ich als Kunde das Recht habe, zwischen der Reparatur oder der Neulieferung mangelfreier Ware zu WÄHLEN. Ausgenommen sind unzumutbare Zustände (beispielsweise das Einstellen der Produktion durch den Hersteller).
Ich kaufte zu Neujahr Kopfhörer im Wert von 200€, welche nach 3 Monaten kaputt gingen. Also ging ich hin, im guten Glauben, man würde mich und meine Rechte ernst nehmen, und wollte meine... weiterlesen Kopfhörer nicht repariert haben, sondern mangelfreie Ware erhalten. 4 der 5 Mitarbeiter, mit denen ich sprach, wollten mir klar machen, dass ich nur die Reparatur zu akzeptieren habe oder den Laden verlassen könne. Die Dreistigkeit getoppt wurde dann mit der Frage "Sind sie Anwalt oder was".
Ich bestand auf mein Recht, mangelfreie Ware zu erhalten und erhielt dann als Antwort: Sie bekommen jetzt ihr Geld zurück. Wegen 200€ lassen wir uns nicht auf einen Rechtsstreit ein (der sowieso zu meinem Gunsten entschieden worden wäre). Neue Ware wollte man mir nicht aushändigen. Kurzum: in meinem Fall wurde versucht, das Recht als Kunde einzuschränken. Ich musste mit hohem Nachdruck zu meinem Recht kommen.
Das Gefühl, das ich dabei hatte, war nicht, einen Kopfhörer auszutauschen, sondern fühlte es sich an, als hätte ich mich an Ehefrauen und Partner rangemacht und man wolle mich dafür zurechtweisen.
Kurzum: ich bin froh, dass ich das Geld habe. Ich kaufe den Kopfhörer nun bei Konkurrenten.[verkleinern]