Im wunderschönen hessischen Odenwald, aber auch der badische ist sehr schön, gibt es ein Relikt aus alten Zeiten zu bewundern. An der Straße von Beerfelden nach Airlenbach, 500 mtr. westlich von Beerfelden gibt es noch einen Galgen, der im Jahr 1597 erbaut wurde. Das beschauliche Städtchen Beerfelden mit seinen 7.000 Einwohner ist die höchstgelegene Stadt im Odenwald.
Die Größe der dreischläfrigen Galgenkonstruktion ist schon beeindruckend, drei sechs Meter hohe Säulen bilden im Dreieck das... weiterlesen Grundgerüst. Die Säulen sind jeweils mit Holzbalken verbunden. Dreischläfrig heißt der Galgen, da es möglich war gleichzeitig drei Verurteilte zu hängen. Dieses Exemplar ist das besterhaltene und größte in Deutschland.
Der Standort ist sehr schön gelegen mit einer prächtigen Aussicht auf das hügelige Umland. Man könnte meinen, dass der Standpunkt so gewählt war, um den Verurteilten die Strafe noch schlimmer zu machen.
Diese Art von Todesstrafe galt wie das Köpfen, Erdrosseln und Begraben bei lebendigem Leibe als mild. Verschärfte Formen der Todesstrafe waren das Verbrennen bei lebendigem Leibe und das Rädern. Die Todesstrafe wurde fast immer in der Öffentlichkeit durchgeführt, um eine möglichst große abschreckende Wirkung zu erzielen.
Ursprünglich wurde der Galgen im Jahr 1550 erbaut und dann im Jahr 1597 erneuert, so wie er heute noch zu sehen ist.
Ein Steinkreuz unter einer Linde war der Standort der zum Tode Verurteilten beim Empfang der Sterbesakramente. In Überlieferungen wird von einer letzten Hinrichtung im Jahre 1804 berichtet. Hier sei eine damals sogenannte Zigeunerin drakonisch mit dem Tod bestraft worden, nur wegen des Diebstahls eines Hahnes und zweier Laib Brot.
Die arme Sünderin soll auf dem Weg zur Richtstätte "furchtbar geschrieen und geflucht haben, weil das Volk stürmisch bergauf drängte und es ihr gar nicht pressierte …" Sie sei ja die Hauptperson bei dem Spektakel, der Henker solle nur ruhig warten, bis er blau würde, er bekäme es ja bezahlt, und das Volk würde noch genug sehen für sein Geld … „Bevor ich nicht oben bin, geht’s noch nicht los!“
Der Tod am Galgen eine Strafe die damals für Kleinkriminelle vorgesehen war, für Bigamisten, Diebe, Einbrecher, Deserteure, üble Verleumder und Ehebrecher, während besonders schwere Vergehen damit bestraft wurden, dass man den Verurteilten aufs Rad gebunden, also gerädert, enthauptet oder ins Feuer geschickt hat.
Ich kann mich an eine, mit einer Jugendgruppe durchgeführte Nachtwanderung vor vielen Jahren, erinnern. Das Ganze fand bei Vollmond statt und die Betreuer hatten diese Überraschung für uns Halbwüchsige bereit. Es war für alle eine abenteuerliche, teilweise schauderliche Nacht, wo mancher sogar Stimmen aus dem Jenseits oder der Dunkelheit gehört hat, oder es war einfach nur leichter Wind, der allerdings dann auch für Ängste gesorgt hat.
Wer also die Gegend mal besucht, sollte nicht verpassen den ältesten noch erhaltenen Galgen zu besuchen, aber am besten tagsüber[verkleinern]