Bei Wohnungsbesichtigung und -übergabe ist stets ein Immobilienmakler dabei, der den Schriftkram regelt. Die Eigentümerin steht zumeist schweigend daneben. Ob sie immer der Meinung des Maklers ist, ist unklar. Ihrer Mimik und Gestik nach zu urteilen nicht.
Weist man auf Mängel hin, werden diese heruntergespielt und trotz eindringlicher Bitten nicht in das Übergabeprotokoll mit aufgenommen. Bei Auszug werden einem allerdings genau diese Mängel vorgeworfen.
Vereinbarte Termine werden nicht... weiterlesen
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