ACHTUNG!!!! Erste Bewertung wurde, auf wessen Veranlassung auch immer, bereits gelöscht. Zeugt von keiner guten Kritikfähigkeit. Künftigen Kunden kann nur geraten werden, sich vorher einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen, damit es zum Schluss kein böses Erwachen gibt. Die geleistete Arbeit steht in keinem Verhältnis zur Rechnung. Außerdem wird auf den vorab mündlich vereinbarten Stundenlohn in der Rechnung noch unzulässiger Weise Mehrwertsteuer erhoben. Das geht gar nicht!!!!
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