In einer Berufungsangelegenheit provozierte Herr Geerts durch Unzuverlässigkeit die Kündigung. Das von ihm dennoch angestrengte Kostenfestsetzungsverfahren wurde nach sofortiger Beschwerde korrekt für mich entschieden. Herr Geerts behielt den - mittleren dreistelligen - Vergütungsbetrag, den ich zur Vermeidung von Pfändungsmaßnahmen zwischenzeitlich zahlte, allerdings ein. Im anschließenden Verfahren, Az. 91 C 3217/19 (85) vergaß Frau Richterin aktiv, daß Diebstahl als Aneignungsmethode nichts... weiterlesen
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