Als Verkäufer eine Einfamilienhauses nahm ich an einer Beurkungung teil. Der Notar hat zunächst mit der Notwendigkeit eines Räumungstitels gegen den im Haus wohnenden volljährigen Sohn Verwirrung gestiftet, weil er den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung falsch verstanden hatte. Auch nach der Richtigstellung der Fälligkeit des Kaufpreises hat er hier keine Klarheit geschaffen. Durch die Gestaltung des Kaufvertrages soll ich nun 1.950,00 Euro Notargebühren für die Einholung einer Löschungsbewilligung leisten, obwohl vereinbart wurde, dass der Käufer die Notarkosten trägt.
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