Diese Hausverwaltung neigt dazu, bei Unstimmigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die Verwaltung niederzulegen. Wenn dieser Verwaltung Fehler (zum Beschluss vorgelegter jeweils einziger Kostenvoranschlag für Aufträge jenseits der 9.000 €) unterlaufen, sie mit Beweisen darauf aufmerksam gemacht wird und jemand Konsequnzen daraus gegenüber der Eigentümergemeinschaft ankündigt, legt die Verwaltung das Verwalteramt nieder und kündigt mit fadenscheiniger Begründung "in Zukunft nicht mehr... weiterlesen
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