Wenn einer eine Reise tut...
...kommt er mit kaputtem Reisegepäck zurück.
Das gehört bei Flugreisen schon fast zum guten Ton und es ist ja auch ganz angenehm, wenn man für den doch schon etwas rumgekommenen Koffer dann einen neuwertigen Ersatz bekommt.
Für die Fluggesellschaften ist das ein echtes Drauflegegeschäft - sofern das Risiko nicht versichert ist. Alternativ kann man die Schadenregulierung auf Drittfirmen delegieren, die mit mehr oder weniger rigorosen Mitteln den Schaden... weiterlesen
kleinrechnen, ablehnen oder sich tot stellen. Gerade kleinere Fluggesellschaften oder deren deutsche Niederlassung gehen gerne letzteren Weg.
So auch unsere Tunesier. Dumm nur, dass in deren Vertrag mit dem Reiseschadenregulierer eine Schadenhöchstgrenze definiert ist, die bei ubiers Schaden deutlich überschritten wurde. Und so landete der Reisegepäckschaden nach fünf Monaten Schriftwechsel mit dem Dienstleister doch wieder bei Tunis Air - die offensichtlich hierauf in keiner Weise vorbereitet waren.
Was macht ein echter Wüstensohn in so einer Situation?
Erstmal Kopf in den Sand.
Leider stehen im Raum Frankfurt allenfalls KiTa-Sandkästen und Katzenklos hierfür zur Verfügung, ist was anderes als am Rande der Sahara...
ubiers Anwalt - den brauchte man tatsächlich - fand dann auch das passende Schäufelchen und brachte neben dem Gerichtsverfahren Vergleichsgespräche in Gang. Die gewechselten Schreiben und Telefonate erinnern mich immer noch stark an meinen letzten Basar-Besuch, ein eindeutiger Schaden wurde immer wieder negiert, kleingerechnet und schöngeredet.
Allein der näherrückende Gerichtstermin führte letztlich zum Verhandlungserfolg, die öffentliche Sitzung scheute die Fluggesellschaft fast noch mehr als die Landegebühren in Frankfurt. Schaden weitgehend reguliert, inkl. der Gerichts-und Anwaltskosten nur etwa doppelt so teuer wie ursprünglich verlangt.
Fazit: Fliegen können sie, die Wüstensöhne. Nur mit dem Gepäck, da hapert es gewaltig. Aber ubiers haben wieder was zu erzählen...[verkleinern]