Achtung, es wird hier nicht nach den Fachlichen und Wissenschaftlichen Standards (gemäß Anlage 4a (zu § 11 FeV Abs. 5)) gearbeitet und die verbindlichen Begutachtungsleitlinien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, DGVP und DGVM, Bonn (4. Auflage)) nicht ordnungsgemäß angewendet! Wer z.B. mit Kontrolliertem Trinken hier her kommt, hat überhaupt keine Chance zu bestehen. Die ärztliche Untersuchung bestand in Blutdruckmessen, Blutabnahme und blind auf einem Bein stehen (da wackelt... weiterlesen
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