Ich mietete eine Wohnung über mehrere Jahre. Über die gesamte Mietdauer gab es keinerlei Probleme. Als es zum Vertragsende kam wurde die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzt (Wände streichen, Fenster putzen, etc.). Die Wohnung wurde 1A zurückgelassen! Nach deutschem Gesetz (Stand 2021) ist der Vermieter verpflichtet die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzuzahlen, es sei denn es gibt noch Ansprüche gegenüber dem Mieter. Der Vermieter sagte er wolle noch die Jahresabrechnung... weiterlesen
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