Ich habe eine RMV Jahreskarte, deren Gebühr jährlich vom Konto abgebucht werden soll. Für die Verwaltung dieser RMV Jahreskarten ist der OVB zuständig. Nachdem das in den ersten beiden Jahren geklappt hat, baute der OVB im Jahr 2012 einen Tippfehler in die Bankverbindung ein und konnte deshalb die Jahresgebühr nicht abbuchen.
Daraufhin haben sie den Betrag gemahnt. Ich habe den Betrag überwiesen und dem OVB NACHWEISLICH die korrekte Kontoverbindung gesendet.
Der OVB hat es nicht geschafft... weiterlesen
Der Beitrag wurde zuletzt geändert