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Straußwirtschaften verdanken ihre Existenz Karl dem Großen. Winzern oder Weinbauern wurde 812 das Recht eingeräumt, zu zeitlich begrenzten Terminen zweimal im Jahr eigene Produkte zum Sofortverzehr anzubieten. Zum Zeichen, daß die Wirtschaft geöffnet war, wurde ein Besen (Strauß) an der Straße aufgestellt.
Straußwirtschaften heute beruhen auf diesem alten Recht, das als Ausnahme von der Gewerbeordnung von den Ländern geregelt werden kann. Davon haben die Bundesländer mit Weinbau idR Gebrauch... weiterlesen