Schade!!!
Dieser "Kulturverein" ist kein willkommender Verein für Kultur interssierte Frauen!
Aber ein Verein, welcher auch immer, hat eben seine Vorteile!
Im Rahmen der gemeinnützigen Zwecke ist der Verein steuerbegünstigt, d.h. körperschaft- und gewerbesteuerbefreit. Das gilt aber tatsächlich nur für den ideellen Bereich. Unterhält also ein gemeinnütziger Verein z.B. ein Straßencafé für die Allgemeinheit, wird hier ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegen.
Es gibt zwar ein Cafe. Allerdings wohl nicht für die Allgemeinheit, denn ich wurde dort, als Gemeindemitglied, leider nicht bewirtet.
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