Wir alle sind doch schon mal umgezogen oder kennen zumindest jemanden, der es gemacht hat. Da kann man dann sehen, dass es schwierig ist, den Platz für das Umzugsfahrzeug frei zu halten.
Die „Umzieher“ kommen auf die urigsten Ideen. Sie stellen auf die Fahrbahn diverse Stühle und verbinden sie mit einer Leine. Daran hängen sie dann einen Zettel mit der Aufschrift „Umzug“.
Verkehrsrechtlich ist das nicht in Ordnung und wenn das Ordnungsamt kommt, kann es schon gem. § 19 Wegegesetz eine... weiterlesen
Sondernutzung sein und mit einem Bussgeld belegt werden.
Vor langer Zeit musste man zur Polizei gehen, um sich einen Halteverbotszone einrichten zu lassen. Oft sind die Kommissariate nicht im direkten Umkreis zu finden.
Also gibt es hier die Firma: Platzda GmbH. Über ein Kontaktformular kann man die Halteverbotszone beantragen und die Firma übernimmt alle Formalitäten.
Zwei bis drei Tage vor dem Umzug stehen dann die beantragten Schilder für die Zone, die freigehalten werden muss. Stehen dann am Umzugstag Fahrzeuge verkehrsbehindernd in der Zone, ruft man die Polizei an und die sorgt mit einem Abschleppfahrzeug dafür, dass das Fahrzeug entfernt wird.
Aber zuvor muss der Umziehende beweisen, dass das Fahrzeug nicht schon vor Aufstellung der Schilder dort parkte. Dazu bietet es sich an, täglich morgens und abends die Kennzeichen der dort noch parkenden Fahrzeuge zu notieren oder ggf. zu fotografieren.
Am Umzugstag darf dann kein Fahrzeug in der aktiven Haltverbotszeit dort parken.
Hier auf dem Schild sehen wir das Datum vom 31.03. , 16.00 Uhr bis 01. 04., 14.00 Uhr. Das bedeutet wohl, dass der/die Umzugswagen in dieser Zeit dort parken wollen.
Auf der Website von Platzda GmbH kann man sehen, welche Städte bedient werden und wie teuer die Aufstellung der Schilder ist, weil es ja bei der Polizei oder Strassenverkehrsbehörde beantragt werden muss.[verkleinern]