Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und müssen für ihre Mandanten das herausholen, was rechtlich möglich und nötig ist. Egal ob er schuldig ist oder nicht.
Auch der Polizeibeamte wird des Öfteren mit Anzeigen überzogen, die masslos sind und zu 90 % widerlegt werden können.
Wenn sich ein polizeiliches Gegenüber (Störer) über eine Massnahme gegen sich geärgert hat, so zeigt er den Polizeibeamten an, in der Hoffnung, dass der Beamte verurteilt wird. Es kostet ihm ja kein Geld.
So... weiterlesen erging es mir auch einige Male und ich musste anwaltlichen Beistand beantragen. Das ist in den meisten Fällen auch kostenlos, weil ich ja im Rechtsschutz bin.
Bei einem Fall war ein Sinti mit meiner Auskunft nicht zufrieden und beschimpfte mich. Er stand mächtig unter Drogen .Die Sache möchte ich hier aber nicht zum Besten geben, was er mir vorwarf und dass das Strafverfahren mangels Tatverdachtes nach einem Jahr eingestellt wurde.
Diese Akte bekommt aber noch ein Disziplinarsachbearbeiter auf den Tisch und dieser leitete Vorermittlungen ein, die dahin endeten, dass ich vor das Disziplinargericht musste, weil ein Staatsrat es so wollte. Das Ziel sollte die Entlassung aus dem Dienst sein, trotz Einstellung des Strrafverfahrens mangels Tatverdachts.
Auch diverse Schreiben meines Anwaltes, der unter Barnabas Schill Staatsrat gewesen ist, verliefen im Sande und es wurde immer weiter heraus gezögert.
Nach zwei Verhandlungstagen, in denen mich der Rechtsanwalt Wellinghausen vertrat, wurde ich ebenfalls freigesprochen.
Die ganze Sache von der Anzeige bis zum Freispruch vor dem Disziplinargericht dauerte 5 Jahre und in der Zeit bin ich nicht befördert worden. Schei.... auf die silbernen Sterne, aber das Geld fehlte...
Das liess ich nicht auf mir sitzen und wir schrieben der Innenbehörde einen geharnischten Brief, in der wir sie aufforderten, mich in der Rangfolge so einzusetzen, als wenn es keine Verfahren gegeben hätte.
Natürlich taten sie sich schwer, aber letztendlich konnten wir es durchsetzen und ich wurde in den nächsten drei Jahren drei Mal befördert und erhielt wegen der Nichtbeförderung eine Entschädigung in Höhe 18 000 .- Leider frass die Steuer einen Grossteil, aber ich erreichte meine Endstufe bei der Pensionierung.
Der Rechtsanwalt hat eine sehr gute Arbeit geleistet und ich habe keinen Pfennig dazu gezahlt. Das musste die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen.[verkleinern]