So, nun habe ich wirklich die *Schnauze* voll und werde Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.
Die Vorgeschichte war, dass ich vor 6 Monaten von einem Australien Sheperd in den linken Daumen gebissen wurde. Da es so stark blutete, musste ich zum Arzt, um es versorgen zu lassen. Die Kosten, die ich vorausstrecken musste, beliefen sich auf 150,00 €, die mir bis auf 10,50 € erstattet wurden. Wie mir meine Behörde mitteilte, sollte ich mir die Medikamentengebühren vom Hundehalter zurück... weiterlesen holen.
Nachdem der Hundehalter, der in Lahr wohnt, mich immer wieder hinhalten wollte, riss mir zum Schluss der Gedultsfaden und ich ging zu meinem örtlichen Kommissariat, um nun die Anzeige wegen des Hundebisses zu erstatteten.
Als ich den Wachraum betrat, wurde ich schon von zwei bis drei Beamten persönlich begrüsst, da sie mich kannten. (Ich hatte dort Ende der 70er bis Ende der 80er Jahre meinen Dienst versehen und war Praktikantenbetreuer.)
Eine junge Beamtin kam nun und fragte nach meinem Anliegen. Ich schilderte ihr den damaligen Vorfall und bat darum, eine Anzeige aufzunehmen. Den Anzeigentext hatte ich schon vorformuliert und gab ihr das Blatt.
Nachdem sie meine Personalien aufgenommen hatte besprach sie sich mit dem Dienstgruppenführer und konnte meinen Text als Anzeige beifügen. Nachdem ich den Strafantrag unterschrieben hatte, konnte ich mit dem Aktenzeichen in der Hand wieder nach Hause gehen.
Eine Körperverletzung, wie hier der Hundebiss, ist ein Antrags- und Privatklagedelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Sieht der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, so verweist er den Anzeigenden auf das Privatklageverfahren. Das ist aber selten bei den Delikten Verkehrsunfall oder wie hier der Hundebiss.
****Bei anderen Delikten wie z. B. bei der (einfachen) Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) kann das Antragserfordernis durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ersetzt werden.****
Parallel zu der Anzeige habe ich noch 5 Schreiben an das Finanzamt für Hundesteuer in Hamburg und Lahr geschickt, mit der Überprüfung, ob und wo der Hund *versteuert* und versichert ist, weil er keine Steuermarke trug. Wäre der Hund versichert, so hätte der Hundehalter seiner Versicherung meine Forderung übergeben können und die Sache wäre erledigt.
Zwei weitere Schreiben gingen an die amtlichen Tierarztstellen in Hamburg und Lahr, mit der Bitte um Überprüfung, ob der Hund ohne Leine den Wesenstest bestehen wird und an das Bürgerbüro in Lahr.
Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt.
Nach sehr kurzer Zeit erhielt ich Antwortschreiben vom Finanzamt Hamburg, dem Amtstierarzt Hamburg und dem Amtstierarzt vom Landratsamt Ortenkreis, sich mit der Angelegenheit befassen und die Zuständigkeit prüfen wollen[verkleinern]